Niederlassung und Anstellung

Die Möglichkeiten, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen, sind vielfältiger als je zuvor. Von der eigenen Zulassung über die Anstellung bis hin zur Gründung von Zweigpraxen ist mittlerweile fast alles möglich. Hier erhalten Sie sowohl einen Überblick mit kompetenten Ansprechpartnern als auch detaillierte Hintergrundinformationen.

Investitionskostenzuschüsse und Sicherstellungszuschläge

Investitionskostenzuschüsse und Sicherstellungszuschläge bei Unterversorgung

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (LA) hat für Mittelbereiche, in denen eine in absehbarer Zeit drohende Unterversorgung festgestellt wurde, die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen und die Zahlung fallzahlabhängiger Sicherstellungszuschläge beschlossen. Danach haben Vertragsärzte, denen eine Neuzulassung oder eine Zulassung zur Praxisübernahme in einem Gebiet mit festgestellter oder drohender Unterversorgung erteilt wird, die Möglichkeit, einen Investitionskostenzuschuss zu erhalten.

Für die Feststellung einer in absehbarer Zeit drohenden Unterversorgung ist der Landesausschuss Ärzte und Krankenkassen verantwortlich. Bislang wurde eine in absehbarer Zeit drohende Unterversorgung nur für die Fachgruppe der Hausärzte festgestellt. Zur Fachgruppe der Hausärzte zählen nach der Definition der Bedarfsplanungs-Richtlinie die Fachärzte für Allgemeinmedizin, die hausärztlich tätigen Internisten, die Praktischen Ärzte und die Ärzte ohne Gebietsbezeichnung.

Bereits niedergelassenen Hausärzten in Gebieten mit festgestellter bzw. drohender Unterversorgung werden darüber hinaus fallzahlabhängige Bonuszahlungen bei Überschreiten der durchschnittlichen Behandlungsfallzahl der Allgemeinmediziner (MV) gewährt.

Investitionskostenzuschüsse bei lokalem Versorgungsbedarf/fachärztlicher Versorgungsbereich

Darüber hinaus besteht für bestimmte Fachgebiete auch die Möglichkeit, bei festgestelltem zusätzlichen Versorgungsbedarf einen Investitionskostenzuschuss zu erhalten, sofern zur Erfüllung besonderer Versorgungsbedürfnisse eine Ausschreibung erfolgte.

 Die Gewährung aller Investitionskostenzuschüsse wird an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  1. Der Vertragsarzt verpflichtet sich, seine Tätigkeit mindestens fünf Jahre am Zulassungsort auszuüben.
  2. Es müssen im 2. Abrechnungsquartal bei Übernahme bzw. im 4. Abrechnungsquartal bei neugegründeten Arztpraxen mindestens 50 Prozent der durchschnittlichen Behandlungsfallzahlen der jeweiligen Arztgruppe erreicht werden.
  3. Bei der Übernahme von Arztpraxen müssen spätestens im 8. Abrechnungsquartal mindestens 85 Prozent der durchschnittlichen Behandlungsfallzahlen der jeweiligen Arztgruppe erreicht werden. Bei neugegründeten Arztpraxen müssen spätestens im 12. Abrechnungsquartal mindestens 85 Prozent der durchschnittlichen Behandlungsfallzahlen der jeweiligen Arztgruppe erreicht werden.
  4. Der Vertragsarzt ist zum Zeitpunkt der Zulassung nicht älter als 50 Jahre.
  5. Bei dem Vertragsarzt dürfen keine Umstände vorliegen, die eine volle vertragsärztlicheTätigkeit einschränken.
  6. Sprechstunden sind in ausreichender Zahl abzuhalten und die erforderliche Besuchspraxis ist durchzuführen.
  7. Bei einem Verstoß gegen die unter a) - f) genannten Bedingungen kann der gezahlte Förderbetrag ganz oder teilweise zurückgefordert werden.

Bitte beachten Sie:
Die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen und Sicherstellungszuschlägen kann nur erfolgen, soweit und solange in dem entsprechenden Gebiet eine in absehbarer Zeit drohende Unterversorgung besteht. Aufgrund von (geförderten) Neuzulassungen kann es hier kurzfristig zu Veränderungen kommen, so dass die Gewährung eines Zuschusses unter Umständen nicht mehr möglich ist. Bitte erkundigen Sie sich bei beabsichtigter Niederlassung deshalb stets bei der KVMV, ob und in welchem Umfang weiterhin Förderungsmöglichkeiten bestehen.

Materialien zum Herunterladen

Feststellung drohender Unterversorgung

Aktueller Stand
In folgenden Mittelbereichen wurde in der hausärztlichen Versorgung eine in absehbarer Zeit drohende Unterversorgung festgestellt:
Bergen auf Rügen, Demmin, Greifswald Umland, Grimmen, Güstrow, Hagenow, Neubrandenburg, Neubrandenburg Umland, Neustrelitz, Parchim, Pasewalk, Ribnitz-Damgarten, Schwerin Umland, Stralsund, Stralsund Umland, Waren.

Stand: LA vom 19. April 2023

ANSPRECHPARTNER

Abteilung Sicherstellung

Kristin Golatowski
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