Beschlüsse des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen M-V aus dem schriftlichen Umlaufverfahren vom 17. Juli 2020 gemäß § 103 Abs. 1 Satz 1 sowie Satz 2 SGB V in Verbindung mit § 16b Abs. 2 Ärzte ZV sowie §§ 23 ff. Bedarfsplanungs-Richtlinie zum Stand der ambulanten Versorgung (Anordnung bzw. Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen):
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen M-V hat am 17. Juli 2020 auf der Grundlage des zwischen den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung M-V (KVMV) gemäß § 99 Abs. 1 SGB V einvernehmlich erstellten Bedarfsplanes sowie in Anwendung der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 20. Dezember 2012, zuletzt geändert am 5. Dezember 2019, über die Anordnung und Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen.
Nachstehend werden die Übersichten veröffentlicht, die darüber Auskunft erteilen, für welche Planungsbereiche und Fachgebiete Zulassungsbeschränkungen angeordnet wurden bzw. in welcher Anzahl noch Zulassungen erteilt werden können.
Die Übersichten wurden laut Beschluss des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen M-V im Umlaufverfahren am 17. Juli 2020 und mit Stand 11. Juni 2020 erstellt. Die Beschlüsse vom 17. Juli 2020 zur Anordnung von Zulassungsbeschränkungen sowie zur Feststellung von (in absehbarer Zeit drohender) Unterversorgung sowie lokalem Versorgungsbedarf werden unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V veröffentlicht.
Es wird jedem niederlassungswilligen Arzt bzw. Psychotherapeuten empfohlen, sich vor der Antragstellung in der KVMV Schwerin, Abteilung Sicherstellung, über die jeweilige Versorgungssituation zu informieren sowie eine Niederlassungsberatung in Anspruch zu nehmen.
Mittelbereiche | Hausärzte |
---|---|
Anklam | 0,5 |
Bergen auf Rügen | 2 |
Demmin | 2 |
Greifswald | X |
Greifswald Umland | 5 |
Grevesmühlen | 1 |
Grimmen | 7,5 |
Güstrow | 13 |
Hagenow incl. Amt Neuhaus | 7,5 |
Ludwigslust | 5,5 |
Neubrandenburg | X |
Nbg Umland | 8 |
Neustrelitz | 3,5 |
Parchim | 11,5 |
Pasewalk | 2 |
Ribnitz-Damgarten | 1 |
Rostock | 1 |
Rostock Umland | 18,5 |
Schwerin | X |
Schwerin Umland | 17 |
Schwerin | 1 |
Stralsund Umland | 5 |
Teterow | 2 |
Ueckermünde | 3.5 |
Waren | 7 |
Wismar | 8,5 |
Wolgast | 0,5 |
gesamt in M-V | 134 |
Stand Arztzahlen: 15.02.2018; Stand Einwohner: 31.12.2016
Legende
X = gesperrte Planungsbereiche
Ziffer = Zahl der Zulassungsmöglichkeiten
grün = partielle Öffnung
Planungsbereiche | PÄD | AUG | CHI | DER | GYN | HNO | NER | ORT | PSY* | URO |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Bad Doberan | X | X | X | 0,5 | X | X | X | X | X | 0,5 |
Demmin | X | X | 0,5 | 0,5 | X | X | X | X | X | X |
Güstrow | X | 0,5 | X | X | X | X | X | X | X | X |
Ludwigslust | X | X | X | 0,5 | X | 1,5 | X | X | X | 0,5 |
Müritz | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
Parchim | X | 0,5 | X | X | 0,5 | 0,5 | X | X | X | X |
Rügen | 0,5 | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
Uecker-Randow | 0,5 | X | X | X | X | 0,5 | X | X | X | X |
Kreisfreie Städte | ||||||||||
Rostock (Hansestadt) | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
Kreisregionen | ||||||||||
Greifswald/OVP | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
Neubrandenburg/MST | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
Stralsund/NVP | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
Schwerin/Wismar/NWM | X | X | X | X | X | X | X | X | X | X |
gesamt in M-V | 1 | 1 | 0,5 | 1,5 | 0,5 | 2,5 | - | - | - | 1 |
Stand Arztzahlen: 15.02.2018; Stand Einwohner: 31.12.2016
Legende
X = gesperrte Planungsbereiche
X = Fachgebiete mit einem Versorgungsgrad über 140 Prozent
Ziffer = Zahl der Zulassungsmöglichkeiten
*1 = ohne Berücksichtigung des Mindestversorgungsanteils bei ärztlichen Psychotherapeuten und nur Kinder/Jugendliche betreuende Psychotherapeuten
schwarz = neue Sperrung
grün = partielle Öffnung
Planungsbereich Mecklenburg-Vorpommern | |
---|---|
Physikalische und Rehabilitative Medizin | 2 |
Nuklearmedizin | X |
Strahlentherapie | X |
Neurochirurgie | X |
Humangenetik | X |
Laboratoriumsmedizin | X |
Pathologie | X |
Transfusionsmedizin | X |
Stand Arztzahlen: 15.02.2018; Stand Einwohner: 31.12.2016
Legende
X = gesperrte Planungsbereiche
X = Fachgebiete mit einem Versorgungsgrad über 140 Prozent
Ziffer = Zahl der Zulassungsmöglichkeiten
Planungsbereiche | PSY | Ärztliche Psychotherapeuten | nur Kinder und Jugendliche betreuende Psychotherapeuten |
---|---|---|---|
Bad Doberan | X | - | - |
Demmin | X | 3 | - |
Güstrow | X | 0,5 | - |
Ludwigslust | X | 2 | - |
Müritz | X | - | - |
Parchim | X | 1 | - |
Rügen | X | - | - |
Uecker-Randow | X | 2 | - |
Kreisfreie Städte | |||
Rostock (Hansestadt) | X | - | - |
Kreisregionen | |||
Greifswald/OVP | X | - | - |
Neubrandenburg/MST | X | - | - |
Stralsund/NVP | X | 1 | - |
Schwerin/Wismar/NWM | X | - | - |
Stand Arztzahlen: 15.02.2018; Stand Einwohner: 31.12.2016
Legende
X = gesperrte Planungsbereiche
Ziffer = Zahl der Zulassungsmöglichkeiten
Raumordnungsregionen - Planungsbereiche | ANÄ | INT FÄ | KJPSY*2 | RAD |
---|---|---|---|---|
Mecklenburgische Seenplatte | X | X | 1,5 | X |
Mittleres Mecklenburg/Rostock | X | X | X | X |
Vorpommern | X | X | X | X |
Westmecklenburg | 0,5 | X | 2 | X |
Stand Arztzahlen: 15.02.2018; Stand Einwohner: 31.12.2016
Legende
X = gesperrte Planungsbereiche
X = Fachgebiete mit einem Versorgungsgrad über 140 Prozent
Ziffer = Zahl der Zulassungsmöglichkeiten
*2 = Kinder- und Jugendpsychiater
Fachgruppe der Hausärzte: Im Planungsbereich Rostock wurde Überversorgung festgestellt. Damit ist der Planungsbereich Rostock für weitere Zulassungen als Hausarzt gesperrt.
Fachgruppe der Pädiater: In den Planungsbereichen Bad Doberan und Demmin wurde Überversorgung festgestellt. Damit sind die Planungsbereiche Bad Doberan und Demmin für weitere Zulassungen als Pädiater gesperrt.
Fachgruppe der Augenärzte: In den Planungsbereichen Demmin, Rügen und Stralsund/Nordvorpommern wurde Überversorgung festgestellt. Damit sind die Planungsbereiche Demmin, Rügen und Stralsund/Nordvorpommern für weitere Zulassungen als Augenarzt gesperrt.
Fachgruppe der Nervenärzte: Im Planungsbereich Greifswald/Ostvorpommern wurde Überversorgung festgestellt. Damit ist der Planungsbereich Greifswald/Ostvorpommern für weitere Zulassungen als Nervenarzt gesperrt.
Fachgruppe der Psychotherapeuten: In den Planungsbereichen Rostock, Bad Doberan, Ludwigslust, Schwerin/Wismar/Nordwestmecklenburg und Uecker-Randow wurde Überversorgung festgestellt. Damit sind die Planungsbereiche Rostock, Bad Doberan, Ludwigslust, Schwerin/Wismar/Nordwestmecklenburg und Uecker-Randow für weitere Zulassungen als Psychotherapeut gesperrt.
Fachgruppe der Urologen: In den Planungsbereichen Demmin und Uecker-Randow wurde Überversorgung festgestellt. Damit sind die Planungsbereiche Demmin und Uecker-Randow für weitere Zulassungen als Urologe gesperrt.
Fachgruppe der Anästhesisten: In den Planungsbereichen Mecklenburgische Seenplatte und Westmecklenburg wurde Überversorgung festgestellt. Damit sind die Planungsbereiche Mecklenburgische Seenplatte und Westmecklenburg für weitere Zulassungen als Anästhesist gesperrt.
Fachgruppe der Kinder- und Jugendpsychiater: In den Planungsbereichen Mittleres Mecklenburg/Rostock und Vorpommern wurde Überversorgung festgestellt. Damit sind die Planungsbereiche Mittleres Mecklenburg/Rostock und Vorpommern für weitere Zulassungen als Kinder- und Jugendpsychiater gesperrt.
Fachgruppe der Radiologen: In den Planungsbereichen Vorpommern und Westmecklenburg wurde Überversorgung festgestellt. Damit sind die Planungsbereiche Vorpommern und Westmecklenburg für weitere Zulassungen als Radiologe gesperrt.
Fachgebiete Nuklearmedizin, Strahlentherapie, Neurochirurgie und Pathologie: Im Planungsbereich Mecklenburg-Vorpommern wurde Überversorgung festgestellt. Damit ist der Planungsbereich Mecklenburg-Vorpommern für weitere Zulassungen im Fachgebiet Nuklearmedizin, Strahlentherapie, Neurochirurgie und Pathologie gesperrt.
Im Übrigen gelten die bereits angeordneten Zulassungsbeschränkungen unverändert fort.
Ärztliche Psychotherapeuten (PB) (Mindestversorgungsanteil von 25 Prozent) |
|
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Rostock | 1,5 ZM |
Bad Doberan | 0,5 ZM |
Ludwigslust | 3,5 ZM |
Uecker-Randow | 2,0 ZM |
Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie/Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin (PB) (50-prozentiger Anteil der festgelegten Quote für die Ärztlichen Psychotherapeuten) | |
---|---|
Stralsund/NVP | 2,5 ZM |
Psychiater | |
---|---|
Greifswald/OVP | 1,5 ZM |
Aufgrund der Quotenregelung in der Arztgruppe müssen jeweils 50 Prozent der Differenz aus der Sollzahl und der Anzahl der Nervenärzte sowie der Ärzte mit doppelter FA-Anerkennung einerseits den Neurologen und andererseits den Psychiatern vorbehalten sein.
Hausärzte (MB) |
|
---|---|
Stralsund | 0,5 ZM |
Für folgende Fachgruppe gilt der insoweit bereits in der Sitzung des Landesaus- schusses am 19. November 2019 getroffene Beschluss zur partiellen Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen im folgenden Umfang fort.
Psychotherapie (PB) | |
---|---|
Neubrandenburg/MST | 0,5 ZM |
Die partiellen Öffnungen erfolgen gemäß § 26 der Bedarfsplanungs-Richtlinie-Ärzte mit der Auflage an den Zulassungsausschuss, dass Zulassungen nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis für die Arztgruppe Überversorgung eingetreten bzw. der erforderliche Versorgungsanteil (Quotenregelung) erreicht ist.
Vor diesem Hintergrund besteht die Möglichkeit, sich für eine Zulassung beim Zulassungsausschuss zu bewerben, sofern keine Zulassungsbeschränkungen angeordnet wurden.
Der Antrag sowie die vollständigen Zulassungsunterlagen müssen für alle Versorgungsbereiche/Fachgruppen spätestens bis zum 15. Oktober 2020 bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses, Neumühler Str. 22, 19057 Schwerin, vorliegen. Der Zulassungsausschuss berücksichtigt bei dem Auswahlverfahren nur die nach der Bekanntmachung fristgerecht und vollständig abgegebenen Zulassungsanträge.
Unter mehreren Bewerbern entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
Zusätzlicher Hinweis: Sofern in den Planungsbereichen und Arztgruppen, für die noch Zulassungsmöglichkeiten bestehen, Ärzte
oder Psychotherapeuten in beschränkter Zulassung zur gemeinsamen Berufsausübung zugelassen sind („Jobsharing“) bzw. Ärzte oder Psychotherapeuten Angestellte mit Leistungsbegrenzung beschäftigen, enden die Beschränkungen der Zulassung und die Leistungsbegrenzungen in der Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung bzw. Anstellung. Über die Beendigung von Zulassungs- und Leistungsbegrenzungen ist vorrangig vor Anträgen auf Neuzulassung (bzw. Anstellung) zu entscheiden.
Bei der hausärztlichen Versorgung bilden die Zuordnungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung in Verbindung mit der Anlage 3 der Bedarfsplanungs-Richtlinie die Grundlage für die Bildung der Mittelbereiche. In folgenden Mittelbereichen wurde in der hausärztlichen Versorgung eine in absehbarer Zeit drohende Unterversorgung festgestellt: Demmin, Greifswald Umland, Grimmen, Güstrow, Hagenow, Ludwigslust, Neubrandenburg Umland, Neustrelitz, Parchim, Pasewalk, Ribnitz-Damgarten, Rostock Umland, Schwerin Umland, Stralsund Umland und Teterow. In diesen Planungsbereichen besteht die Möglichkeit zur Gewährung von Investitionskostenzuschüssen, fallzahlabhängigen
Sicherstellungszuschlägen sowie weiteren strukturellen Förderungsmaßnahmen.
Nähere Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten sind auch unter dem Stichwort "Finanzielle Förderung" zu finden.
Abteilung Sicherstellung
Monika Holstein
Tel.: 0385.7431 362