Nachwuchs

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(c) KVMV

Landarztquote Mecklenburg-Vorpommern

Mit der Landarztquote wird ein Anteil der Medizinstudienplätze als Vorabquote an die Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach dem Studium und der anschließenden Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten oder drohend unterversorgten Regionen oder Regionen mit sogenanntem lokalen Versorgungsbedarf in Mecklenburg-Vorpommern tätig zu sein.

Hintergrund:

In Mecklenburg-Vorpommern sind zum jetzigen Zeitpunkt bereits mehr als 100 Hausarztstellen nicht besetzt. Die Landarztquote ist ein Baustein, die hausärztliche Versorgung auch zukünftig zu sichern.

Die Feststellung, wann eine Region unterversorgt oder drohend unterversorgt ist bzw. sogenannter lokaler Versorgungsbedarf besteht, trifft der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Mecklenburg-Vorpommerns. Diese Feststellung wird anhand bundesweit geltender Kriterien getroffen, die auf die konkrete Region angewandt werden. Eine maßgebliche Rolle spielt die Anzahl der in der Region lebenden Menschen sowie die Anzahl und das Alter der in der jeweiligen Region tätigen Hausärzte.

Aus der Karte wird ersichtlich, dass besonders die ländlichen Regionen vom Hausarztmangel betroffen sind. Die Tätigkeit als Landarzt bringt viele Vorteile. Dazu gehört insbesondere die enge Bindung zu den Patienten und deren Familien, aber auch eine höhere Lebensqualität durch die Ruhe und die weite Natur direkt vor der Haustür sowie die niedrigeren Mieten oder Immobilienpreise, die ein großzügigeres Wohnen ermöglichen. Aber auch für diejenigen, die die Vorzüge der Stadt, etwa die kulturelle Vielfalt oder eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, nicht missen möchten, ist eine Bewerbung über die Landarztquote interessant. Denn auch im Umland der größeren Städte Rostock, Schwerin und Greifswald fehlen noch Hausärzte. Damit ist es auch möglich, auf dem Land zu arbeiten und in der Stadt zu wohnen.

Was ist das Besondere an der Landarztquote?

Die Abiturnote ist nur ein Bestandteil der Vorauswahl. Neben der Abiturnote fließt auch das Ergebnis des Studierfähigkeitstests sowie Tätigkeitszeiten im Gesundheitswesen ein. Für diese Vorleistungen werden nach einem festgelegten Schema Punktwerte vergeben, aus denen sich eine Rangfolge aller Bewerberinnen und Bewerber ergibt.

Die Kriterien werden wie folgt gewichtet:                                       

Abiturdurchschnittsnote     

30 %

Ergebnis des fachspezifischen Studierfähigkeitstests       

30 %

Zeiten beruflicher oder ehrenamtlicher Tätigkeit im Gesundheitswesen

40 %

 

Ein Berechnungsbeispiel ist unter Vorauswahl zu finden.

Die Bewerberinnen und Bewerber, die anhand dieser Vorauswahl auf den vordersten Rangplätzen liegen, werden zu einem Auswahlgespräch zugelassen – in der doppelten Anzahl der zu vergebenden Studienplätze. Aus den Punktwerten, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Auswahlgespräch erreichen, wird eine zweite Rangfolge gebildet. 

Für den endgültigen Listenplatz ist schließlich der Mittelwert der Rangplätze aus der Vorauswahl und aus dem Auswahlgespräch maßgeblich. 

Um an dem Auswahlverfahren zur Landarztquote Mecklenburg-Vorpommern für das Wintersemester 2024/2025 teilzunehmen, ist die Bewerbung bis zum 31. März 2024 einzureichen. Die Bewerbung ist vollständig und fristgerecht eingegangen, wenn sie sowohl online als auch schriftlich bei der KVMV vorliegt. Für die schriftliche Bewerbung zählt der Posteingangsstempel der KVMV. Das Online-Bewerbungsportal ist nur im Zeitraum vom 1. März 2024, 00:00 Uhr, bis zum 31. März 2024, 24:00 Uhr, geöffnet.  

Hinweis:

Dokumente, die den Vorgaben der Antragskriterien nicht entsprechen, werden im Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt!

Bitte beachten Sie:

  • Die Bewerbung ist ausschließlich in der Zeit vom 1. bis 31. März 2024 möglich.
  • Vor der Online-Bewerbung ist eine Registrierung unter www.hochschulstart.de bei der Stiftung für Hochschulzulassung erforderlich. Die generierte Bewerber-ID ist bei der Online-Bewerbung zwingend anzugeben.
  • Das Bewerbungsformular ist online auszufüllen.
  • Im Rahmen der Online-Bewerbung erklärt der Bewerber/die Bewerberin, dass ihm/ihr folgende Bedingungen bekannt sind und diese akzeptiert werden:
    • Verpflichtung zur 10-jährigen hausärztlichen Tätigkeit

in einer unterversorgten oder drohend unterversorgten Region oder einer Region mit sogenanntem lokalen Versorgungsbedarf in Mecklenburg-Vorpommern und

    • im Falle der Nichterfüllung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 Euro zu zahlen.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Ausdruck des Online-Bewerbungsformulars inkl. der Bewerber-ID (Registrierung unter www.hochschulstart.de bei der Stiftung für Hochschulzulassung)
  • ausgefüllter und unterschriebener Vertrag mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern in zweifacher Ausfertigung (bei Minderjährigen: Die Unterschrift der Erziehungsberechtigten ist notwendig.)
  • Ergebnis des fachspezifischen Studierfähigkeitstests (TMS), soweit absolviert
  • Amtlich beglaubigte Kopien folgender Unterlagen:
    • Abiturzeugnis/Hochschulzulassungsberechtigung (zwingend erforderlich)
    • soweit absolviert:
      • Abschlusszeugnis der Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf
      • Nachweise zur Art und Dauer der Berufstätigkeit (Arbeitszeugnis)
      • Nachweise zur Art und Dauer der praktischen Tätigkeit (geleistete Dienste/ehrenamtliche Tätigkeiten im einschlägigen medizinischen oder pflegerischen Bereich) in einer ärztlich geleiteten Einrichtung (mit einer Dauer von mind. 6 zusammenhängenden Monaten)

ACHTUNG: Nach den verwaltungsverfahrensrechtlichen Regelungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (§§ 33, 34 VwVfG M-V) kann eine amtliche Beglaubigung nur durch nachfolgend aufgezählte öffentliche Stellen vorgenommen werden: Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden (z.B. Ortsbürgermeister), Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen; außerdem von Gerichten und Notaren. Schulen, staatliche Studienkollegien oder Universitäten dürfen nur die von ihnen selbst ausgestellten Zeugnisse beglaubigen.

Amtliche Beglaubigungen von kirchlichen Einrichtungen, Krankenkassen, Banken, Vereinen etc. sind nicht zulässig.

Hinweis:

Bitte reichen Sie amtlich beglaubigte Kopien – keine Originalunterlagen – ein, da die KVMV die Nachweise nicht zurücksendet, sondern nach Ende der Aufbewahrungsfrist vernichtet.

Für den Nachweis Ihrer beruflichen Tätigkeiten können Sie auch gern die nachfolgenden Formblätter verwenden.

Die schriftliche Bewerbung senden Sie bitte an folgende Adresse:

Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Bewerbung Landarztquote
Neumühler Straße 22
19057 Schwerin

Tipp: Versenden Sie die schriftliche Bewerbung als Einschreiben. So können Sie mit der Nummer des Einlieferungsbelegs den Sendungsverlauf verfolgen.

Sie können die Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfristen auch persönlich bei der KVMV am Empfang abgeben. Dieser ist täglich rund um die Uhr besetzt.

Eine Zulassung zum Medizinstudium im Rahmen der Landarztquote Mecklenburg-Vorpommern setzt den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern voraus. 

Mit Abschluss des Vertrages geht der Bewerber/die Bewerberin folgende Verpflichtungen ein:

  • Nach Absolvierung des Studiums nimmt der Bewerber/die Bewerberin eine Facharzt-Weiterbildung auf, die zu einer hausärztlichen Tätigkeit nach den Vorgaben des § 73 Abs. 1a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) berechtigt.
  • Nach Absolvierung der Facharzt-Weiterbildung wird der Bewerber/die Bewerberin als Hausarzt/Hausärztin in einer zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme unterversorgten oder drohend unterversorgten Region oder Region mit sogenanntem lokalen Versorgungsbedarf in Mecklenburg-Vorpommern für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren tätig.
  • Für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerberin den vorgenannten Verpflichtungen nicht nachkommt, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 Euro zu zahlen. Von einer Vertragsstrafe kann nur abgesehen werden, wenn der Bewerber/die Bewerberin einen Abschnitt der Ärztlichen Prüfung endgültig nicht besteht oder von der zuständigen Stelle (Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern) das Vorliegen eines Härtefalls anerkannt wird.

Jede Bewerberin/jeder Bewerber gibt in dem Online-Bewerbungsformular eine Ortspräferenz für einen der beiden möglichen Studienorte an:

  • Universität Rostock oder
  • Universität Greifswald

Hinweis: Es entstehen der Bewerberin/dem Bewerber im Bewerbungsverfahren keine Vor- oder Nachteile durch die Angabe einer Ortspräferenz!

Stehen an einem Studienort weniger Studienplätze zur Verfügung, als für die Erfüllung der Studienortwünsche erforderlich wären, entscheidet das Los.

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für die Landarztquote in Mecklenburg-Vorpommern richtet sich in aufsteigender Reihenfolge nach dem Mittelwert der jeweiligen Rangplätze aus der Vorauswahl und dem Auswahlgespräch. Stimmen Bewerber/Bewerberinnen im Gesamtpunktwert überein, wird der mittlere Rangplatz der für diese Ergebnisgruppe zu nutzenden Rangplätze zugewiesen, Nachkommastellen bleiben dabei außer Betracht.

Beispiel:

 

Gesamtpunktwert

Rangplatz

Erläuterung

Bewerber A

0,78

1

 

Bewerber B

0,73

2

 

Bewerber C

0,61

3

(3+4)/2= 3,5 ≈ 3

Bewerber D

0,61

3

(3+4)/2= 3,5 ≈ 3

Bewerber E

0,56

5

 

 

Stimmen Bewerber/Bewerberinnen im Mittelwert der jeweiligen Rangplätze aus der Vorauswahl und dem Auswahlgespräch überein, werden die für diese Ergebnisgruppe zu nutzenden Listenplätze durch Los zugewiesen.

 

 

Rangplatz

Vorauswahl

Rangplatz Auswahlgespräch

Mittelwert

Listenplatz

Bewerber A

1

3

2

2

Bewerber B

2

1

1,5

1

Bewerber C

3

4

(3+4)/2= 3,5 

3 oder 4

(Entscheid per Los)

Bewerber D

3

4

(3+4)/2= 3,5 

3 oder 4

(Entscheid per Los)

Bewerber E

4

5

5

5

 

Weiterführende Informationen finden Sie in den Bereichen

  • Vorauswahl und
  • Auswahlgespräch.

In der Vorauswahl werden folgende Vorleistungen berücksichtigt:

Abiturdurchschnittsnote     

30 %

Ergebnis des fachspezifischen Studierfähigkeitstests       

30 %

Zeiten beruflicher oder ehrenamtlicher Tätigkeit im Gesundheitswesen

40 %

 

Studierfähigkeitstest

Der fachspezifische Studierfähigkeitstest (TMS) gibt Auskunft über das Verständnis naturwissenschaftlicher und medizinischer Problemstellungen. Der Nachweis einer Teilnahme an diesem Test ist freiwillig. Die Teilnahme muss selbstständig durch die Bewerberin oder den Bewerber erfolgen.

Berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit

Bei den Zeiten beruflicher oder ehrenamtlicher Tätigkeiten werden nur Berufsausbildungen und -tätigkeiten in einem der in der Landarztverordnung genannten Berufsgruppen berücksichtigt. Anerkannt werden auch die dort genannten sonstigen praktischen Tätigkeiten (geleistete Dienste/ehrenamtliche Tätigkeiten im einschlägigen medizinischen oder pflegerischen Bereich) in einer ärztlich geleiteten Einrichtung, wenn sie mindestens 6 zusammenhängende Monate angedauert haben.

Es werden insgesamt maximal 48 Monate berücksichtigt. Angebrochene Monate zählen als ganze Monate. Anerkannt werden auch Ausbildungszeiten einer noch nicht abgeschlossenen Ausbildung oder mehrere einschlägige Berufsausbildungen. Berücksichtigt werden jedoch nur die Zeiten, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist absolviert und nachgewiesen wurden. Es wird daher empfohlen, auf ein möglichst aktuelles Ausstellungsdatum zu achten.

Bewertung

Die bei den Kriterien erbrachten Vorleistungen in Form von Noten, Punktwerten oder Zeiten werden jeweils in einen einheitlichen Wertebereich von 0 bis 1 umgerechnet. Wird zu einem Kriterium keine Leistung nachgewiesen, geht diese mit 0 in die Berechnung ein.

Der Gesamtpunktwert ergibt sich aus der Summe der einzelnen Punktwerte. Je höher der Punktwert ist, umso höher ist der Ranglistenplatz.

Die Bewerberinnen und Bewerber auf den vordersten Rangplätzen werden zum Assessment nach Schwerin eingeladen – in der zweieinhalbfachen Anzahl der zu vergebenden Studienplätze. Die Einladungen zum Assessment werden in der ersten Woche im Mai versendet.

Zur Vorbereitung des Auswahlverfahrens werden von den eingeladenen Bewerbern zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • eigenhändig handschriftlich geschriebener Lebenslauf mit einer Darstellung der Motivation und besonderen Eignung für das gewählte Studium und den angestrebten Beruf (Motivationsschreiben)
  • vollständig ausgefüllter Biographischer Bewerbungsbogen
  • Vordruck der Unbefangenheitserklärung, in der Sie angeben müssen, ob zu Hausärzten mit vertragsärztlicher Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern persönliche Bindungen bestehen

Die sozial-kommunikativen Kompetenzen und die fachspezifische persönliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber werden auf der Grundlage eines standardisierten Assessments und anhand von strukturierten Interviewverfahren geprüft, je nach zu betrachtender Kompetenz als kurze Rollenspiele in realitätsnahen Simulationen oder fragenbasierte Interviews.  

Aus den Punktwerten, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Auswahlverfahren erreichen, wird eine zweite Rangliste gebildet.

FAQ – Fragen & Antworten rund um die Landarztquote

In welcher Region kann ich später hausärztlich tätig werden? Wo kann ich mich bewerben? Wie erfolgt der Studierfähigkeitstest? Welche Verpflichtungen gehe ich ein? Diese und viele weitere Fragen werden hier beantwortet:

Was bedeutet die „Landarztquote“ für Mecklenburg-Vorpommern?

Mit der Landarztquote wird ein Anteil der Medizinstudienplätze als Vorabquote an diejenigen Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach dem Studium und der anschließenden Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten oder drohend unterversorgten Regionen oder in Regionen mit sogenanntem lokalen Versorgungsbedarf in Mecklenburg-Vorpommern tätig zu sein.

Für die Zulassung zum Medizinstudium gelten insoweit andere Auswahlkriterien als für das zentrale Zulassungsverfahren über die Stiftung für Hochschulzulassung.

Warum gibt es die Landarztquote?

Die Landarztquote wurde als eine weitere Maßnahme eingeführt, um die hausärztliche Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern auch zukünftig zu sichern, insbesondere in ländlichen Regionen, wo bereits heute der Hausarztmangel spürbar ist. In Mecklenburg-Vorpommern sind ca. 1.200 Hausärzte tätig. Davon ist ein Drittel 60 Jahre und älter. Für Hausärzte, die in den Ruhestand gehen möchten, wird es immer schwieriger, einen Nachfolger für die Praxis zu finden.  

Wer trifft die Auswahlentscheidung im Rahmen der Landarztquote?

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern als zuständige Stelle hat die KVMV mit der Vorbereitung und Durchführung des Bewerbungsverfahrens beauftragt. Dazu gehört auch die Ermittlung der Bewerber, die einen Studienplatz erhalten, sowie die Zuordnung dieser Bewerber zu den jeweiligen Studienorten.

Welche Regionen sind (drohend) unterversorgt?

Die Feststellung, wann eine Region unterversorgt oder drohend unterversorgt ist bzw. sogenannter lokaler Versorgungsbedarf besteht, trifft der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Mecklenburg-Vorpommerns. Diese Feststellung wird anhand bundesweit geltender Kriterien getroffen, die auf die konkrete Region angewandt werden. Eine maßgebliche Rolle spielt die Anzahl der in der Region lebenden Menschen sowie die Anzahl und das Alter der in der jeweiligen Region tätigen Hausärzte.

Die folgende Karte zeigt beispielhaft die Situation in Mecklenburg-Vorpommern zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen prüft diese Feststellung in regelmäßigen Abständen, sodass sich zukünftig Änderungen ergeben können. 

Was ist Inhalt des Vertrages?

Den abzuschließenden Vertrag finden Sie hier.

Bitte lesen Sie den Vertrag sorgfältig. Die Bewerbung auf einen Studienplatz im Rahmen der Landarztquote ist an die Verpflichtung zu einer zehnjährigen hausärztlichen Tätigkeit in einer unterversorgten oder drohend unterversorgten Region oder einer Region mit sogenanntem lokalen Versorgungsbedarf in Mecklenburg-Vorpommern gebunden. Die gesetzliche Regelung schreibt eine Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 Euro vor, wenn dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird.   

Wann wird der Vertrag unterschrieben?

Den Vertrag müssen Sie bereits vor der Bewerbung unterzeichnen und mit den Bewerbungsunterlagen (in zweifacher Ausfertigung) einsenden. Er wird jedoch nur dann wirksam, wenn Sie zum Medizinstudium im Rahmen der Landarztquote Mecklenburg-Vorpommerns ausgewählt und zugelassen werden. Anderenfalls entstehen Ihnen daraus keine Verpflichtungen.

Kann ich den Vertrag kündigen?

Nein, der Vertrag ist nicht kündbar. Er endet, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt wurden oder ein Abschnitt der Ärztlichen Prüfung endgültig nicht bestanden wurde. In allen anderen Fällen ist die Vertragsstrafe grundsätzlich zu zahlen (zu Härtefallregelungen: siehe unten).

Was passiert, wenn ich einen Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nicht bestehe?

Die Vertragsstrafe wird nicht fällig, wenn ein Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach den zulässigen Prüfungsversuchen endgültig nicht bestanden und eine entsprechende Bescheinigung der Universität vorgelegt wird.

Was passiert, wenn ich die geforderte ärztliche Weiterbildung, die zur Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung berechtigt, nicht absolviere?

Die Vertragsstrafe wird fällig, wenn nach erfolgreichem Abschluss des Studiums keine Weiterbildung aufgenommen wird, die mit Anerkennung des Facharztes zur Aufnahme der hausärztlichen Tätigkeit berechtigt.

Gibt es Härtefallregelungen?

In besonderen Härtefällen kann auf die Zahlung der Vertragsstrafe ganz, teilweise oder zeitweise verzichtet oder ein Aufschub gewährt werden. Über das Vorliegen eines Härtefalls entscheidet die zuständige Stelle im konkreten Einzelfall. Dabei müssen gewichtige und außergewöhnliche Umstände aufgetreten sein, die nicht vorhersehbar waren, dem Einfluss des Bewerbers/der Bewerberin entzogen sind und die ihnen die Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt im Sinne der Verpflichtung unzumutbar machen. Ein solcher Härtefall liegt insbesondere bei eigenen schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen vor.

Wer kann sich für die Landarztquote bewerben?

Jeder, der über eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) verfügt und beabsichtigt, als Hausarzt in Mecklenburg-Vorpommern tätig zu werden, kann sich bewerben.

Eine bereits absolvierte Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem medizinischen oder pflegerischen Gesundheitsberuf können die Chancen im Auswahlverfahren erhöhen, sind aber keine zwingende Voraussetzung, um sich bewerben zu können.

Wann kann ich mich bewerben?

Das Bewerbungsportal ist ausschließlich in der Zeit vom 1. bis 31. März 2024 geöffnet.

Kann ich mich in mehreren Bundesländern für die Landarztquote bewerben?

Mit Unterzeichnung des öffentlich-rechtlichen Vertrages gehen Sie das Risiko einer Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 Euro ein. Der Verpflichtung zur hausärztlichen Tätigkeit können Sie nur in einem Bundesland nachkommen. Würden Sie den Vertrag in zwei Bundesländern unterschreiben, würden Sie mit der Unterschrift unter den zweiten Vertrag vertragsbrüchig und die Vertragsstrafe würde fällig.

Außerdem würde für Sie ein Studienplatz reserviert werden, der damit für einen anderen Bewerber nicht mehr zur Verfügung steht. Überlegen Sie sich daher bitte genau, in welchem Bundesland Sie sich auf die Landarztquote bewerben.

Ist eine Bewerbung möglich, obwohl das Abitur erst im laufenden Jahr erworben wird?

Nein! Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss das Abiturzeugnis vorliegen.

Ich verfüge über eine Hochschulzugangsberechtigung, die ich nicht in Deutschland erworben habe: In welcher Form muss ich das Zeugnis einreichen?

Ausländische Hochschulzugangsberechtigungen müssen vom Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung anerkannt sein. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.bildung-mv.de/erwachsenenbildung/anerkennung-von-abschluessen/hochschulzugangsberechtigung/index.html

In welcher Form müssen Nachweise (z. B. über die Berufserfahrung) vorgelegt werden, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurden?

Zu Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, muss immer eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers mit eingereicht werden.

Ich habe keine deutsche Staatsangehörigkeit: Kann ich mich trotzdem bewerben?

Sie können sich für einen Studienplatz im Rahmen der Landarztquote Mecklenburg-Vorpommern bewerben, wenn Sie

  • selbst oder Ihre Familienangehörigen Staatsbürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder Staatsbürger Islands, Liechtensteins oder Norwegens sind. Wer Familienangehöriger in diesem Sinne ist, ist in Artikel 2 Nr. 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 (sogenannte Freizügigkeits-Richtlinie) festgelegt.
  • eine andere Staatsangehörigkeit – als oben genannt – haben und über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen.

Gibt es einen NC für die Landarztquote?

Nein! Die Abiturnote wird im Gesamtauswahlverfahren mit 30 % gewichtet. Berücksichtigt werden auch das Ergebnis eines spezifischen Studierfähigkeitstests mit 30 % sowie Zeiten der Berufsausbildung/-erfahrung oder ehrenamtlicher Tätigkeiten in einem Gesundheitsberuf mit 40 % (siehe Beispielsrechnung im Bereich Vorauswahl).

Muss ich mich bei der Stiftung für Hochschulzulassung registrieren?

Ja, die Registrierung bei der Stiftung für Hochschulzulassung ist zwingend erforderlich, damit Sie für den Fall der Zulassung über die Landarztquote Mecklenburg-Vorpommern von der Stiftung für Hochschulzulassung den Zulassungsbescheid erhalten können. 

Kann ich mich erneut bewerben, falls ich keinen Studienplatz erhalte?

Ja, eine weitere Bewerbung ist möglich.

Wie erfahre ich, ob meine Bewerbung eingegangen ist und wie der aktuelle Bearbeitungsstand ist?

Sofern Ihre Bewerbung fristgerecht elektronisch und schriftlich bei der KVMV eingegangen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.

Werden Bewerbungskosten erstattet?

Nein! Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen (z.B. Kosten für den Studierfähigkeitstest, die Beglaubigung der Unterlagen oder Portokosten) sowie Kosten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Auswahlgespräch entstehen (z. B. Fahrt- und Übernachtungskosten), werden nicht erstattet. Allerdings könnten diese Kosten als vorweggenommene Werbungskosten bzw. als Sonderausgaben im Rahmen Ihrer Steuererklärung relevant sein. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater.

Kann ich meine Bewerbung wieder zurückziehen?

Ja, die Bewerbung kann bis zum 30. April 2024 schriftlich zurückgenommen werden. Maßgeblich ist der Posteingang bei der KVMV.

Wie erfolgt der Studierfähigkeitstest?

Der fachspezifische Studierfähigkeitstest gibt Auskunft über das Verständnis naturwissenschaftlicher und medizinischer Problemstellungen. Die Teilnahme muss auf Eigeninitiative der Bewerberin bzw. des Bewerbers erfolgen.

Der Nachweis einer Teilnahme an diesem Test ist freiwillig. Wird bis zum Ende der Bewerbungsfrist kein Testergebnis nachgewiesen, können insoweit auch keine Punkte in den Vorleistungen angerechnet werden. Mit der Einreichung eines solchen Testergebnisses erhöhen Sie Ihren Punktwert und damit die Chancen auf eine Zulassung.

Welche Ausbildungen/Ausbildungszeiten und Berufserfahrungen werden bei der Bewerbung berücksichtigt?

Berücksichtigt werden insgesamt maximal 48 Monate an Ausbildungszeiten und/oder beruflichen sowie ehrenamtlichen Tätigkeiten in bestimmten Berufen, die mindestens in einem Umfang von 6 Monaten erfolgten.

Es werden nur solche Tätigkeiten anerkannt, die zu einer der in der Landarztverordnung genannten Berufsgruppen gehören (vgl. Anlage zu § 7 Abs. 5 LAG-VO). 

Kalendermonate, die nicht vollständig mit anerkannten Tätigkeitszeiten belegt sind, werden anteilig berücksichtigt. Anerkannt werden auch Ausbildungszeiten einer noch nicht abgeschlossenen Ausbildung oder mehrere einschlägige Berufsausbildungen sowie ehrenamtliche Tätigkeiten. Berücksichtigt werden nur die Zeiten, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist absolviert und nachgewiesen wurden bzw. bis zum Ausstellungsdatum der Bescheinigung über die jeweilige Tätigkeit.

Welche Bewerber erhalten den Studienplatz?

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für die Landarztquote Mecklenburg-Vorpommern richtet sich in aufsteigender Reihenfolge nach dem Mittelwert der jeweiligen Rangplätze aus der Vorauswahl und dem Auswahlgespräch. In der Vorauswahl werden folgende Vorleistungen berücksichtigt:

Abiturdurchschnittsnote

30 %

Ergebnis des fachspezifischen Studierfähigkeitstests       

30 %

Zeiten beruflicher oder ehrenamtlicher Tätigkeit im Gesundheitswesen

40 %

 

Die bei den Kriterien erbrachten Vorleistungen in Form von Noten, Punktwerten oder Zeiten werden jeweils in einen einheitlichen Wertebereich von 0 bis 1 umgerechnet. Wird zu einem Kriterium keine Leistung nachgewiesen, geht diese mit 0 in die Berechnung ein.

Der Gesamtpunktwert ergibt sich aus der Summe der einzelnen Punktwerte. Je höher der Punktwert ist, umso höher ist der Ranglistenplatz.

Eine Beispielrechnung zur Ermittlung des Gesamtpunktwerts finden Sie unter Vorauswahl.

Was passiert, wenn mehrere Bewerber denselben Gesamtpunktwert erreichen und den letzten Listenplatz gemeinsam einnehmen?

Nehmen im Auswahlverfahren nach den zugrundeliegenden Kriterien mehrere Bewerber den letzten zu berücksichtigenden Listenplatz ein, entscheidet das Los.

Wonach richtet sich die Zuordnung zu einem Studienort?

Jeder Bewerber gibt in dem Online-Bewerbungsformular eine Ortspräferenz für einen der beiden möglichen Studienorte Rostock oder Greifswald an. Stehen an einem Studienort weniger Studienplätze zur Verfügung, als für die Erfüllung der Studienortwünsche erforderlich wären, entscheidet das Los.

Welche Auswirkungen hat die Angabe einer Ortspräferenz auf die Auswahlkriterien?

Keine! Wenn das Auswahlverfahren abgeschlossen ist und die Rangliste erstellt wurde, werden die Ortspräferenzen – soweit dies möglich ist – berücksichtigt. Siehe dazu auch die vorherige Frage.

Wer erlässt die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide?

Die Stiftung für Hochschulzulassung erteilt die Zulassungsbescheide. Grundlage dafür ist, dass die beauftragte Stelle (KVMV) der Stiftung für Hochschulzulassung die Angaben zu den ausgewählten Bewerbern/Bewerberinnen und den zugeteilten Studienorten übermittelt. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern erlässt die ablehnenden Bescheide an die Bewerber/Bewerberinnen, die keinen Studienplatz über die Landarztquote erhalten haben.

Welche Auswirkungen hat die Bewerbung im Rahmen der Landarztquote auf das Hauptverfahren?

Diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, die eine Zulassung im Rahmen der Landarztquote erhalten, werden von der Stiftung für Hochschulzulassung automatisch vom Hauptverfahren ausgeschlossen.

Diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, die keine Zulassung im Rahmen der Landarztquote erhalten, können weiterhin am Hauptverfahren bei der Stiftung für Hochschulzulassung teilnehmen.

ANSPRECHPARTNER

Team Landarztquote

E-Mail: Landarztquote@kvmv.de

Tel.: 0385.7431 910

Ansprechzeiten: dienstags 9:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags 14:00 bis 16:00 Uhr

Hinweis

Bewerbungen um einen Studienplatz für das Wintersemester 2024/2025 können im Zeitraum vom 01.03.2024 bis 31.03.2024 über das Bewerberportal eingereicht werden.