Stand: 05.01.2022
Am 29. Dezember 2021 ist eine neue Version der Coronavirus-Impfverordnung (ImpfV) veröffentlicht worden, sie trat am 27. Dezember 2021 in Kraft. Um eine reibungslose Abrechnung zu ermöglichen, möchten wir auf einzelne wesentliche Änderungen hinweisen. Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und entbindet nicht von der Pflicht, sich selbst mit den Regelungen der ImpfV im Einzelnen zu befassen und diese zur Kenntnis zu nehmen.
Leistungserbringer, die ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und nach der ImpfV in der jeweils gültigen Fassung ihre Leistungen im Zusammenhang mit der Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 abrechnen wollen, müssen sich bei der KVMV registrieren.
Abrechnungsberechtigt sind folgende Leistungserbringer:
Die Anbindung an die Impfsurveillance nach § 4 ist sicherzustellen (Übermittlung aller Informationen gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 ImpfV mittels des elektronischen Melde- und Informationssystems des RKI an das RKI).
Privatärzte haben ihre niedergelassene Tätigkeit mit einer Bescheinigung des Verbands der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e. V. zur Teilnahme an der Impfsurveillance (§ 3 Absatz 5 CoronaImpfV) nachzuweisen.
Betriebsärzte haben keinen Vergütungsanspruch, wenn sie die Leistungen nach der ImpfV im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses in einem Betrieb oder im Rahmen einer Tätigkeit für einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten erbringen. Ein Vergütungsanspruch eines überbetrieblichen Dienstes von Betriebsärzten besteht nicht, soweit ihm Leistungen im Sinne der ImpfV bereits anderweitig im Wege seiner Beauftragung durch ein Unternehmen vergütet werden. Betriebsärzte können zur Durchführung von Impfungen mit Impfzentren kooperieren. In diesem Fall können sie keine Leistungen nach der ImpfV abrechnen. Im Übrigen müssen die Betriebsärzte die Teilnahme an der Impfsurveillance gewährleisten.
Für die Abrechnung von Leistungen nach der ImpfV registrieren Sie sich bitte einmalig über unser Online-Formular.
Ansprechpartner: Andreas Lange, Tel.: 0385.7431 572
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular mit Unterschrift und Stempel an folgende Adresse:
Kassenärztliche Vereinigung M-V
Finanzbuchhaltung
Neumühler Str. 22
19057 Schwerin
Nach der Prüfung und Registrierung erhalten Sie persönliche Zugangsdaten und weitere Informationen zur Abrechnung im Onlineportal der KVMV per Post.
Ihre Abrechnung können Sie hier erfassen:
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt monatsweise ohne Personenbezug, jeweils bis zum 5. des Folgemonats.
Bitte beachten Sie, dass die KVen von den Abrechnungsbeträgen einen Verwaltungskostensatz in Höhe von 2,05 % einbehält.