Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Betäubungsmittelrezepte: ab 1. Januar 2015 nur noch neue Vordrucke gültig

17.10.14, 13:40
  • Arzneimittel

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die alten Betäubungsmittelrezepte ab 1. Januar 2015 nicht mehr verwendet werden dürfen.

Die neuen seit März 2013 von der Bundesopiumstelle ausgegebenen Rezepte tragen eine deutlich sichtbare, fortlaufende 9-stellige Rezeptnummer. (siehe Journal der KVMV, Januar 2013, Seite 12)

Die alten vor März 2013 herausgegebenen BtM-Rezepte tragen eine deutlich längere Zahlenfolge. Diese dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2014 ausgestellt und bis zum 7. Januar 2015 durch die Apotheke beliefert werden. Das ergibt sich aus den Regelungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung, nach der ein Betäubungsmittel (BtM) nur maximal sieben Tage nach Ausstellungsdatum auf dem BtM-Rezept von der Apotheke abgegeben werden darf.

Achtung:
Die alten BtM-Rezepte sollen nicht an die Bundesopiumstelle zurückgeschickt werden, sondern müssen vom Arzt mit den Durchschriften der ausgestellten BtM-Rezepte drei Jahre aufbewahrt werden.

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