Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Aktuelle STIKO-Empfehlungen nicht sofort in der Praxis umsetzbar

04.09.18, 13:40
  • Schutzimpfungen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat im August 2018 die neuen Impfempfehlungen veröffentlicht.

Wesentliche inhaltliche Änderungen sind: 

  • Influenza: Präzisierung der Influenzaimpfempfehlung, für die Impfung gegen die saisonale Influenza einen quadrivalenten Impfstoff zu verwenden,
  • HPV: HPV-Impfempfehlung für Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren,
  • neue Tabelle zur Tetanus-Postexpositionsprophylaxe,
  • FSME: Ergänzung der neu ausgewiesenen FSME-Risikogebiete.

Diese Impfempfehlungen sind aber noch keine verpflichtenden Leistungen der Krankenkassen und können in den Praxen noch nicht umgesetzt werden. Dazu bedarf es der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (G-BA), welche Empfehlungen der STIKO eine Pflichtleistung der Krankenkassen werden. Dementsprechend erfolgt die Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) und erst nach der Veröffentlichung dieser geänderten SI-RL im Bundesanzeiger erhält der Beschluss des G-BA Rechtskraft.
Die Information über die Veröffentlichung erhalten Sie im Deutschen Ärzteblatt und zeitnah durch die KVMV.

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