Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Fluorchinolone: Europäische Arzneimittel-Agentur empfiehlt Anwendungseinschränkungen

26.11.18, 13:40
  • Arzneimittel

Zugelassene Wirkstoffe in Deutschland:

  • Ciprofloxacin,
  • Levofloxacin,
  • Moxifloxacin,
  • Norfloxacin,
  • Ofloxacin.

 

Fluorchinolone werden mit schwerwiegenden und potenziell irreversiblen Nebenwirkungen in Verbindung gebracht. Dazu gehören:

  • Sehnenentzündungen und -risse,
  • Arthralgien,
  • Schmerzen in den Extremitäten,
  • Gangstörungen,
  • Neuropathien,
  • Depressionen,
  • Fatigue,
  • Gedächtnis- und Schlafstörungen,
  • Beeinträchtigungen des Hörens, Sehens
    sowie des Geschmacks- und Geruchssinns.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur hat daher Anwendungseinschränkungen für systemisch und inhalativ angewandte Fluorchinolone empfohlen:

  • Bei Infektionen, die auch ohne Behandlung abklingen oder nicht schwerwiegend sind, sowie bei nichtbakteriell verursachten Infektionen, sollten Fluorchinolone nicht angewendet werden.
  • Fluorchinolone sollten nicht zur Vorbeugung von Reisediarrhoe oder rezidivierenden Infektionen der unteren Harnwege angewendet werden.
  • Fluorchinolone sollten nicht als Mittel der ersten Wahl zur Behandlung leichter und mittelschwerer Infektionen angewendet werden.
  • Bei Patienten, die schon einmal schwerwiegende Nebenwirkungen im Zusammenhang mit Chinolonen oder Fluorchinolonen hatten, sollten Fluorchinolone nicht angewendet werden.
  • Ältere Patienten, Patienten mit Nierenfunktionsstörungen oder nach solider Organtransplantation sowie Patienten, die mit einem Kortikosteroid behandelt werden, weisen ein höheres Risiko für das Auftreten von Sehnenschäden auf. Die gleichzeitige Behandlung mit Fluorchinolonen und Kortikosteroiden sollte vermieden werden.
  • Bei ersten Anzeichen von Nebenwirkungen, die die Muskeln, Sehnen, Gelenke oder das Nervensystem betreffen, sollte die Behandlung beendet und ein Arzt aufgesucht werden.

Die Empfehlung wird nun der Europäischen Kommission zugeleitet, die eine verbindliche Entscheidung treffen wird. Ausführliche Informationen sind beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu finden.

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