Bezüglich des Verfahrens und der Form der Datenmeldung und -übertragung (§ 4 Abs. 3 KrebsRegMeldVO M-V vom 08.12.2016) möchten wir Sie an dieser Stelle auf die Möglichkeit hinweisen, dass es bis zum 31.12.2017 in Ausnahmefällen möglich ist, Meldungen weiterhin in Form ärztlicher Befundberichte oder maschinell verwertbarer Datenträger abzugeben. Wir empfehlen Ihnen, die bislang praktizierte Verfahrensweise weiter zu nutzen, bis eine Umsetzung weiterer Meldeverfahren gemäß § 4 Abs. 1 und 2 KrebsRegMeldVO M-V vom 08.12.2016 möglich ist.
Geschäftsbereich Qualitätssicherung
Kirsten Martensen
Tel.: 0385.7431 243
E-Mail: KMartensen@kvmv.de