Für Meldungen an die klinischen Krebsregister erhalten Ärztinnen und Ärzte ab 1. Februar 2024 eine höhere Vergütung. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Deutsche Krankenhausgesellschaft (DGK) und der GKV-Spitzenverband nach mehrmonatigen Verhandlungen geeinigt und die Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung neu gefasst.
Je nach Meldeanlass steigt die Vergütung um circa 8 Prozent (Diagnosemeldung) bis zu 80 Prozent (Therapie- und Abschlussdaten). Vor allem die deutliche Steigerung für die Meldung von Therapie- und Abschlussdaten hat eine große Relevanz für die onkologisch tätigen Vertragsärztinnen und -ärzte.
Leistung |
Vergütung bis 31.01.2024 |
Vergütung ab 01.02.2024 |
Meldung einer Diagnosestellung eines Tumors nach hinreichender Sicherung |
18 Euro | 19,50 Euro |
Meldung von Verlaufsdaten |
8 Euro | 9 Euro |
Meldung von Therapie- oder Abschlussdaten |
5 Euro | 9 Euro |
Meldung eines histologischen oder labortechnischen oder zytologischen Befundes |
4 Euro |
4,50 Euro |
Nähere Informationen hinsichtlich der Meldungen finden Sie auf der Internetseite des Krebsregisters.
Geschäftsbereich Qualitätssicherung
Kirsten Martensen
Tel.: 0385.7431 243
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