Krebsregister

Seit April 2013 regelt das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz den bundesweit flächendeckenden Aufbau der klinischen Krebsregister. Zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben wurde in unserem Bundesland das Klinische Krebsregister (KKR) in Greifswald eingerichtet.

(c) KVMV, Schilder

Höhere Vergütung für Krebsregistermeldungen ab 1. Februar 2024

Für Meldungen an die klinischen Krebsregister erhalten Ärztinnen und Ärzte ab 1. Februar 2024 eine höhere Vergütung. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Deutsche Krankenhausgesellschaft (DGK) und der GKV-Spitzenverband nach mehrmonatigen Verhandlungen geeinigt und die Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung neu gefasst.

Je nach Meldeanlass steigt die Vergütung um circa 8 Prozent (Diagnosemeldung) bis zu 80 Prozent (Therapie- und Abschlussdaten). Vor allem die deutliche Steigerung für die Meldung von Therapie- und Abschlussdaten hat eine große Relevanz für die onkologisch tätigen Vertragsärztinnen und -ärzte.

Leistung

Vergütung bis 31.01.2024

Vergütung ab 01.02.2024

Meldung einer Diagnosestellung eines Tumors nach hinreichender Sicherung

18 Euro 19,50 Euro

Meldung von Verlaufsdaten

8 Euro 9 Euro

Meldung von Therapie- oder Abschlussdaten

5 Euro 9 Euro

Meldung eines histologischen oder labortechnischen oder zytologischen Befundes

4 Euro

4,50 Euro

 

Nähere Informationen hinsichtlich der Meldungen finden Sie auf der Internetseite des Krebsregisters.

ANSPRECHPARTNER

Geschäftsbereich Qualitätssicherung

Kirsten Martensen
Tel.: 0385.7431 243
E-Mail: KMartensen@kvmv.de