Krebsregister

Seit April 2013 regelt das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz den bundesweit flächendeckenden Aufbau der klinischen Krebsregister. Zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben wurde in unserem Bundesland das Klinische Krebsregister (KKR) in Greifswald eingerichtet.

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Weitere Möglichkeit zur Krebsregistermeldung

Neben der bestehenden Möglichkeit, Meldungen in Form von "strukturierten Arztbriefen" an die Registerstellen zu senden, wurde nach mehrfachen Verhandlungsrunden mit der Registerstellen gGmbH eine "Vereinbarung zur Unterstützung bei der Datenmeldung und -übermittlung" geschlossen.

Diese Vereinbarung beinhaltet die Aufbereitung der von den Ärzten übermittelten Daten in Form von unstrukturierten Befundbriefen durch die Registerstellen. Hier muss der Melder seine Teilnahme am Vertrag durch Unterzeichnung einer Teilnahmeerklärung gegenüber der Registerstellen gGmbH erklären und kann die Daten weiterhin in Form von z.B. Epikrisen an die Registerstellen zur Aufbereitung zu einer vollständigen Meldung senden. Die Registerstellen gGmbH erhält für diese Unterstützung eine Aufwandsentschädigung von der Meldevergütung des Melders. Der Abzug der Aufwandsentschädigung erfolgt mit Auszahlung der Meldevergütung auf dem Zahlungsavis des ZKR. Diese Vereinbarung tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft.

Den Vertrag finden Sie im passwortgeschützten Mitgliederbereich (KV-SafeNet) unter dem Menüpunkt "Download / Qualitätssicherung / Krebsregister".

ANSPRECHPARTNER

Geschäftsbereich Qualitätssicherung

Kirsten Martensen
Tel.: 0385.7431 243
E-Mail: KMartensen@kvmv.de