Ohne hausärztliche Versorgung funktioniert kein Gesundheitswesen.
Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin verstehen sich als Hausärztinnen und Hausärzte als Grundpfeiler der medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Diese Versorgung auf einem hochstehenden qualitativen Niveau zu gewährleisten, begründet den Anspruch an die Weiterbildung zum Facharzt/in für Allgemeinmedizin.
Allgemeinmedizin beinhaltet die wohnortnahe und zeitnahe Grundversorgung aller Patienten mit allen körperlichen und seelischen Gesundheitsstörungen in der Notfall-, Akut- und Langzeitversorgung sowie Prävention und Rehabilitation.
Das Arbeitsziel der Allgemeinmedizin ist eine fachspezifische hochqualitative Versorgung, die den Schutz des Patienten, aber auch der Gesellschaft vor Fehl-, Unter- oder Überversorgung einschließt.
Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin kooperieren mit den Fachärzten anderer Fachdisziplinen im Sinne der die Allgemeinmedizin überschreitenden Diagnostik und Therapie. Diese Koordinations- und Filterfunktion folgt der ersten diagnostisch-therapeutischen Betreuungsebene der Allgemeinmedizin.
Die Arbeitsweise der Allgemeinmedizin berücksichtigt u.a. somatische, psychosoziale, soziokulturelle und ökologische Aspekte. Bei der Interpretation von Symptomen und Befunden ist es von besonderer Bedeutung, den Patienten, sein Lebenskonzept, seine Einstellung zur Erkrankung sowie sein Umfeld und seine gesellschaftliche Situation zu kennen.
Intensität und Dauer der Arzt-Patienten-Beziehung sowie die erlebte Anamnese stellen die Allgemeinmedizin gegenüber anderen Fachdisziplinen heraus.
Der Arbeitsauftrag der Allgemeinmedizin beinhaltet:
Am 29.07.2020 ist eine neue Weiterbildungsordnung der Ärztekammer M-V in Kraft getreten. Diese ist damit Grundlage für alle Weiterbildungen, die am 29.07.2020 begonnen haben bzw. zukünftig beginnen werden. Die Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Allgemeinmedizin umfasst 5 Jahre bei weiterbildungsbefugten Ärzten an entsprechenden Weiterbildungsstätten, die sich in stationäre und ambulante Abschnitte unterteilen. Im Einzelnen sind nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer M-V folgende Abschnitte zu absolvieren:
Inhalt und Umfang der Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Allgemeinmedizin sind in der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer M-V geregelt.
Sie stehen vor der Aufnahme der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder wollen den nächsten Ausbildungsabschnitt antreten? Dann ist unsere Verbundweiterbildung etwas für Sie, bei der wir Ihnen vom Beginn der Weiterbildung bis zur Prüfung begleitend mit Rat und Tat und insbesondere bei der Suche von Weiterbildungsstellen, für eine möglichst lückenlose Weiterbildung, zur Verfügung stehen.
Die Mitarbeiterinnen des Referats Weiterbildung unterstützen Sie gern bei der Koordination Ihrer stationären und ambulanten Weiterbildungsabschnitte. Nicht selten kommt es vor, dass Ärzte in Weiterbildung, z.B. aufgrund ihrer familiären Situation, bereits an einem festen Standort gebunden sind. Die Gewährleistung einer möglichst durchgängigen Weiterbildung an einem Standort ist eines unserer obersten Ziele. Ein Netz aus ambulanten und stationären Weiterbildungsstellen ist daher erforderlich. Vor diesem Hintergrund hat die KVMV zur Absolvierung der stationären Weiterbildungsabschnitte bereits mit 22 Kliniken Kooperationsvereinbarungen über eine Verbundweiterbildung geschlossen. Insgesamt 68 Rotationsstellen werden somit im stationären Bereich für die allgemeinmedizinische Facharztweiterbildung vorgehalten. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, die stationäre Weiterbildungszeit in Krankenhäusern außerhalb der Verbundweiterbildung zu absolvieren, denn auch diese Kliniken bilden in der Regel weiter.
Angebote zu ambulanten Weiterbildungsstellen finden Sie auch in der Praxisbörse der KVMV.
Bei Interesse an der hausärztlichen Weiterbildung im Verbundsystem und für nähere Information – vor allem im Hinblick auf die Verfügbarkeit der Stellen – setzen Sie sich bitte mit dem Referat Weiterbildung der KVMV in Verbindung.
Das Kompetenzzentrum ist eine Kooperation der Lehrstühle für Allgemeinmedizin der Universitäten Greifswald und Rostock, der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern, der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern und der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern. Aufgabe des Kompetenzzentrums ist es, die Facharztweiterbildung im Fach Allgemeinmedizin im Hinblick auf Qualität und Effizienz zu fördern und weiterzuentwickeln. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet der Paragraf 75a SGB V.
Die Angebote des Kompetenzzentrums umfassen u.a.:
Finanziert werden die Angebote durch Mittel der Kassenärztlichen Vereinigung, der gesetzlichen und der privaten Kranken-versicherungen.
Die Teilnahme an allen Angeboten ist für Ärztinnen und Ärzte in der Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin kostenfrei. Für die Teilnahme ist eine Einschreibung erforderlich.
Weitere Informationen sowie das Formular zur Einschreibung erhalten Sie auf der Internetseite des KWMV.
Grit Liborius
Abteilung Sicherstellung
Tel.: 0385.7431 365
Fax: 0385.7431 453
E-Mail: weiterbildung@kvmv.de