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(c) KVMV, Schilder

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) ist bemüht, ihre Website www.kvmv.de einschließlich der Arzt- und Psychotherapeutensuche Mecklenburg-Vorpommern sowie der Praxisbörse im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist noch nicht vollständig mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V vereinbar. Nach einer entsprechenden Prüfung soll die Barrierefreiheit in technischer und redaktioneller Hinsicht kontinuierlich verbessert werden.

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.

Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V

Nicht-Text-Inhalte:

  • Einigen Elementen fehlt ein Alternativtext (bspw. Bilder, Frames)

Schriftgrafiken:

  • An mehreren Stellen werden Grafiken mit Schrift verwendet. Nicht immer ist der enthaltene Text über den Alternativtext wahrnehmbar. In einigen Fällen enthält der dazugehörige Fließtext die Informationen als Textalternative. In einigen Fällen ist der Text nur dekorativ.

Kontrast:

  • Nicht alle Farbkontraste erfüllen die Mindestanforderungen an den Farbkontrast.
  • Im Fließtext verankerte Links unterscheiden sich nur farblich vom umgebenden Text.

Linkzweck:

  • Mehrere Links erhalten keinen aussagefähigen Alternativtext. Das betrifft vor allem verlinkte Bilder.

barrierefreie Dokumente:

  • Die meisten PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei.

Deutsche Gebärdensprache:

  • Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärden­sprache vorhanden.

 

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der hier aufgeführten Punkte.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 4. Juli 2025 erstellt.

 

Feedback zur Barrierefreiheit und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über nicht barrierefreie Inhalte einholen.

Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Neumühler Str. 22
19057 Schwerin
Tel.: 0385.7431 0
Fax: 0385.7431 222
E-Mail:      

 

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.

Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstr. 124, 19055 Schwerin
E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de
Internet: http://www.barrierefreies-web-mv.de

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde

Ihre Beschwerde können Sie über das Formular Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.