Aufgrund gesetzlicher Änderungen muss ab dem 1. Juli 2015 die Telefonnummer der Arztpraxis bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sowie der Verordnung von Medizinprodukten auf dem Rezept verpflichtend angegeben werden.
Weiterhin erfolgte eine Klarstellung, dass der Name und Vorname genannt sein muss.
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