Am 5. Juni 2025 informierte das Unternehmen Bayer Vital in Absprache mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte über die Aufhebung der Liefereinschränkungen von Aspirin® i.v. 500 mg.
Das heißt, ab sofort dürfen ambulante Praxen, z.B. über den Sprechstundenbedarf, wieder beliefert werden.
Der parenteral zu applizierende Wirkstoff (D,L-Lysinacetylsalicylat) wird jedoch zukünftig nicht mehr unter dem Markennamen „Aspirin“ sondern unter dem Markennamen „Acetylsalicylsäure Panpharma i.v. 500 mg“ (Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung) vom neuen Hersteller Panmedica in allen zugelassenen Indikationen vertrieben.
Indikationen
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