Mit Wirkung zum 3. Februar 2016 wird die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL), Anlage III (Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse) wie folgt geändert:
Nr. 6: Analgetika in fixer Kombination mit nicht analgetischen Wirkstoffen und
Nr. 18: Antiphlogistika oder Antirheumatika in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen
Hier wird die erste Spalte (Arzneimittel und sonstige Produkte) um folgenden Spiegelstrich ergänzt:
Der Hintergrund hierfür ist die erstmalige europäische Zulassung der Fixkombination Phenylephrin/Ketorolac, eine Augenspüllösung zur Erhaltung der Mydriasis und zur Vermeidung einer Miosis sowie zur Reduktion postoperativer Schmerzen im Rahmen einer Katarakt-Operation.
Um hierfür die Verordnungsfähigkeit nach Arzneimittel-Richtlinie herzustellen, bedurfte es der Aufnahme der oben genannten Ergänzung. Derzeitig wird das Präparat in Deutschland noch nicht vertrieben.
Ausführliche Informationen zu den Änderungen finden Sie im Internetangebot des G-BA.
Lassen Sie sich mit einem Klick alle Verordnungsinformationen anzeigen: