Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage III - Ausnahme geschaffen

19.04.16, 09:37
  • Arzneimittel
Medizinische Beratung

Mit Wirkung zum 3. Februar 2016 wird die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL), Anlage III (Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse) wie folgt geändert:

Nr. 6: Analgetika in fixer Kombination mit nicht analgetischen Wirkstoffen und

Nr. 18: Antiphlogistika oder Antirheumatika in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen

Hier wird die erste Spalte (Arzneimittel und sonstige Produkte) um folgenden Spiegelstrich ergänzt:

  • "ausgenommen sind fixe Kombinationen mit einem Mydriatikum zur Anwendung am Auge".

Der Hintergrund hierfür ist die erstmalige europäische Zulassung der Fixkombination Phenylephrin/Ketorolac, eine Augenspüllösung zur Erhaltung der Mydriasis und zur Vermeidung einer Miosis sowie zur Reduktion postoperativer Schmerzen im Rahmen einer Katarakt-Operation.
Um hierfür die Verordnungsfähigkeit nach Arzneimittel-Richtlinie herzustellen, bedurfte es der Aufnahme der oben genannten Ergänzung. Derzeitig wird das Präparat in Deutschland noch nicht vertrieben.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen finden Sie im Internetangebot des G-BA.

 

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