Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 17. August 2017 entschieden, dass Lactobacillus rhamnosus GG (mind. 5 x 109 koloniebildenden Einheiten/Dosiseinheit) bei Säuglingen und Kleinkindern zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen nicht mehr verordnungsfähig ist.
Der entsprechende Punkt Nummer 12 "Antidiarrhoika" der Anlage III wurde dahingehend geändert.
Der Beschluss des GBA wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 04.11.2017 in Kraft.
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