Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma-kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zulasten der GKV entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Entwicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)

06.04.16, 09:42
  • Arzneimittel
Medizinische Beratung

Seit dem 11. November 2015 gelten erhöhte Obergrenzen für folgende Wirkstoffe:

  • Levomethadon – 1800 mg
  • Methadon – 3600 mg
  • Morphin – 24.000 mg

Bei der Überschreitung der Höchstmengen muss die Verschreibung wie üblich mit einem "A" gekennzeichnet werden.

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