Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

(c) KVMV

Aktuelle Verordnungsinformation

Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)

06.04.16, 09:42
  • Arzneimittel
Medizinische Beratung

Seit dem 11. November 2015 gelten erhöhte Obergrenzen für folgende Wirkstoffe:

  • Levomethadon – 1800 mg
  • Methadon – 3600 mg
  • Morphin – 24.000 mg

Bei der Überschreitung der Höchstmengen muss die Verschreibung wie üblich mit einem "A" gekennzeichnet werden.

Alle Informationen anzeigen

Lassen Sie sich mit einem Klick alle Verordnungsinformationen anzeigen:

Zum Überblick