Eine Ausnahmeregelung wurde für die Verordnung einer Abdeckung bei Patienten mit mentaler Schädigung geschaffen, bei denen das Risiko gesundheitsgefährdender Handlungen der Patienten an der Katheteraustrittstelle besteht. Dies muss aus der Verordnung hervorgehen.
*Änderung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie, Leistungsbeschreibung Nr. 22
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