Stand: 15.01.2026
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Neuaufnahme sowie mehrere Anpassungen im Leistungsverzeichnis für die häusliche Krankenpflege beschlossen. Die Anpassungen betreffen insbesondere Klarstellungen zur Abgrenzung ärztlicher und pflegerischer Leistungen sowie Erweiterungen einzelner verordnungsfähiger Maßnahmen.
Folgende Änderungen sind zum 12. Dezember 2025 in Kraft getreten:
Lassen Sie sich mit einem Klick alle Verordnungsinformationen anzeigen: