Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma-kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zulasten der GKV entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Entwicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Änderungen in der Schutzimpfungsrichtlinie

02.07.25, 13:15
  • Schutzimpfungen
Medizinische Beratung

Stand: 04.06.2025

Wie gewohnt verabschiedete die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut zu Beginn des Jahres ihre aktualisierten Impfempfehlungen. Die im Epidemiologischen Bulletin veröffentlichten Änderungen (1) wurden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss umgesetzt und traten am 13. Mai 2025 in Kraft (2).

Neben redaktionellen Änderungen, zur besseren Lesbarkeit, erfolgten Anpassungen in den Impfempfehlungen, die in der nachfolgenden Tabelle kurz dargestellt werden.

 

Impfung gegen Was ist neu?
Affenpocken Affenpocken heißen jetzt Mpox.
COVID-19

Standardimpfung:

  • Schwangere sollen fehlende Impfstoffdosen vorzugsweise mit Comirnaty® erhalten.
  • Bei bestehenden Kontraindikationen gegen mRNA-Impfstoffe kann Nuvaxovid® erwogen werden.
Diphtherie

Unvollständiger Impfstatus:

  • Ungeimpfte oder Personen mit fehlendem Impfnachweis sollten 2 Impfungen im Abstand von 4 bis 8 Wochen und eine dritte Impfung 6 bis 12 Monate nach der zweiten Impfung erhalten.
Influenza

Indikationsimpfung:

  • Kinder bis zum Alter von 8 Jahren, die zum ersten Mal im Leben gegen Influenza geimpft werden, erhalten 2 Impfungen im Abstand von vier Wochen.
Poliomyelitis

Auffrischung im Alter von 9 bis 16 Jahren:

  • kann mit einem Kombinationsimpfstoff (Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Poliomyelitis) erfolgen.

Indikationsimpfung für Einreisende:

  • Ausstehende oder nicht dokumentierte Impfungen, die für einen vollständigen Schutz empfohlen sind, sollten mit inaktiviertem Poliomyelitis-Impfstoff (IPV) nachgeholt werden.
Tetanus

Weitere Auffrischungen ab dem Alter von 18 Jahren:

  • Alle Erwachsenen sollen die nächste fällige Tetanus-Diphtherie-Impfung (Td) einmalig als Tetanus-Diphtherie-Keuchhusten-Kombinationsimpfung (Tdap) erhalten. Bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation soll eine Tetanus-Diphtherie-Keuchhusten-Poliomyelitis-Kombinationsimpfung (Tdap-IPV) verwendet werden.
Tollwut

Berufliche Indikation:

  • Neu ist der Anspruch auf eine serologische Kontrolle des Impferfolges bei erhöhter Exposition gegenüber Tollwutviren 2 bis 4 Wochen nach der letzten Impfstoffdosis, sowie nach weiteren 6 Monaten.

 

(1) Epidemiologisches Bulletin (04) 2025 vom 23. Januar 2025

(2) Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlungen 2025

 

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