Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat im August 2018 die neuen Impfempfehlungen veröffentlicht.
Wesentliche inhaltliche Änderungen sind:
Diese Impfempfehlungen sind aber noch keine verpflichtenden Leistungen der Krankenkassen und können in den Praxen noch nicht umgesetzt werden. Dazu bedarf es der Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (G-BA), welche Empfehlungen der STIKO eine Pflichtleistung der Krankenkassen werden. Dementsprechend erfolgt die Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) und erst nach der Veröffentlichung dieser geänderten SI-RL im Bundesanzeiger erhält der Beschluss des G-BA Rechtskraft.
Die Information über die Veröffentlichung erhalten Sie im Deutschen Ärzteblatt und zeitnah durch die KVMV.
Lassen Sie sich mit einem Klick alle Verordnungsinformationen anzeigen: