Mittlerweile sind an die Omikron-Subvariante XBB.1.5 angepasste Impfstoffe verfügbar und werden durch den Bund in Mehrdosenbehältnissen zur Verfügung gestellt. Zum 14. September 2023 wurde die Schutzimpfungs-Richtlinie angepasst und ermöglicht die Auffrischimpfung mit einem adaptierten mRNA-Impfstoff im Abstand von 12 Monaten zum letzten Antigenkontakt.
Endlich die ersehnte Erleichterung bei der Koordinierung von impfwilligen Patienten!
Moderna vermarktet den angepassten Impfstoff auch als Einzeldosis.
Achtung: Dieser wird aber vom Bund als Kostenträger nicht zur Verfügung gestellt.
Seitens des BMG wurde jedoch mitgeteilt, dass die Regresssorgen seitens der niedergelassenen Ärzte aufgrund unvollständiger Nutzung bzw. Verfalls von Impfstoff unbegründet sind. Der Bund würde bei sorgfältiger Terminplanung und bedarfsgerechter Bestellung keine Regressanforderungen stellen.
Es wurde auch klargestellt, dass die wöchentliche Dokumentation der tagesgenauen Impfungen weiterhin notwendig wäre. So bleibt die Organisation des Impfzubehörs wie z.B. Kanülen. Dieses muss durch die impfende Praxis bereitgestellt werden, wobei die Kosten in die Kalkulation zur Gebührenordnungsziffer eingeflossen sind.
Es wird empfohlen, ausschließlich Mehrdosenbehältnisse wie bisher zu Lasten des BAS zu beziehen und Patienten auf Impftermine zu koordinieren. Sollten Patienten nicht erscheinen, besteht auch im Extremfall von fünf verworfenen Impfdosen kein Regressrisiko.
Die Verordnung von Impfstoff als Einzeldosis auf einem Privatrezept ist somit nicht nötig.
Der vom BAS bezogene Impfstoff soll für GKV und PKV Versicherte genutzt werden. Die Vergütung der Impfleistung erfolgt für PKV Versicherte gemäß GOÄ. Bei den GKV-Versicherten wurden impfstoffbezogene Gebührenordnungspositionen geschaffen. Eine Übersicht befindet sich u.a. im KV-SafeNet unter "KV-Info" → Download → Verträge und Vereinbarungen → Rubrik ändern auf „weitere Verträge“ → Impfvereinbarungen → Abrechnungsziffern Covid-Impfung Stand 13.09.2023.
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