Komplettierung von Impfserie empfohlen
Mit der Einführung des 9-valenten Impfstoffs kündigte der Hersteller die Marktrücknahme des 4-valenten Impfstoffs an. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Komplettierung einer Impfserie mit dem gleichen Impfstoff und gibt Hinweise zur Komplettierung nach einer möglichen Marktrücknahme des 4-valenten Impfstoffs.
Empfehlung für nasalen Lebendimpfstoff ausgesetzt
Die STIKO hat ihre Empfehlung für den nasalen Lebendimpfstoff (LAIV) für Kinder von zwei bis sechs Jahren ausgesetzt. Begründet wurde diese Entscheidung mit der signifikanten Unterlegenheit des LAIV gegenüber dem inaktivierten Impfstoff (IIV). Diese Unterlegenheit wurde in Studien seit der Pandemie 2009 festgestellt. Man geht derzeit von genetischen Veränderungen des Stamms A/H1N1 aus, die in der Folge zur Unterlegenheit des Lebendimpfstoffs führen. Die Aussetzung der Empfehlung führte zur Streichung der GOP 89112N. Somit ist LAIV nicht mehr Teil der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Auf Wunsch der Eltern kann die Impfung aber auch weiterhin mit LAIV erfolgen. Der Impfstoff wäre in diesem Fall über ein Privatrezept zu beziehen.
Indikationsimpfungen für Haushaltsmitglieder
Indikationsimpfungen können bei Personen durchgeführt werden, die im selben Haushalt mit Risikopersonen leben. Daher erfolgte die Einfügung eines Hinweises zur Klarstellung des Begriffs "Risikopersonen" als Personen mit Grundkrankheiten, die zu einer reduzierten Wirkung der Influenza-Impfung führen, z.B. Personen mit angeborener Immundefizienz.
Polysaccharid-Impfstoff bei chronischer Erkrankung
Die Impfung erfolgt ab einem Alter von 60 Jahren mit dem Polysaccharid-Impfstoff (PPSV23). Sollte eine chronische Krankheit vorliegen, bei der der Schutz gegen eine Pneumokokkeninfektion notwendig ist, kann im Abstand von sechs Jahren wiederholt eine Impfung mit PPSV23 erfolgen.
Konkrete Empfehlungen für Indikationsimpfungen
Der Abschnitt Indikationsimpfungen wurde weitestgehend überarbeitet. Chronische Krankheiten der Leber und Niere werden mit einer Immundefizienz assoziiert und wurden daher bei den chronischen Krankheiten gestrichen. Die Auflistung der Indikationen ist jedoch nicht abschließend. Die SI-RL enthält darüber hinaus für jede Indikation konkrete Empfehlungen der STIKO zur Durchführung der Impfung. Sie unterscheidet dabei die alleinige Impfung mit PPSV23 und die sequentielle Impfung mit dem 13-valenten Konjugat-Impfstoff gefolgt von PPSV23, z.B. bei Immundefekten.
Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Metallarbeiten
Im neuen Abschnitt "Berufliche Indikationen" empfiehlt die STIKO eine Impfung im Sinne der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Metallarbeiten wie Schweißen und Trennen von Metallen. Die Impfung erfolgt im Abstand von sechs Jahren mit PPSV23.
Influenza: Streichung der nasalen Impfziffer, 89112N
Pneumokokken: Neueinführung der Auffrischungsimpfung, 89119R
Die gültige Schutzimpfungs-Richtlinie mit Anlagen ist auf der Webseite des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nachzulesen.
Für Fragen steht die Medizinische Beratung telefonisch (Tel.: 0385/7431 407) oder via E-Mail (med-beratung@kvmv.de) zur Verfügung.
Lassen Sie sich mit einem Klick alle Verordnungsinformationen anzeigen: