Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Anpassungen der Arzneimittel-Verordnungssoftware aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben

11.08.20, 14:12
  • Arzneimittel
Templator1 KVMV

Angabe der Dosierung auf dem Rezept ab 1. November 2020 erforderlich

Gemäß Arzneimittel-Verschreibungsverordnung (AMVV) muss ab dem 1. November 2020 auf einer Arzneimittelverordnung zusätzlich die Dosierung hinter dem verordneten Produkt am Ende der Zeile stehen. Die alternative Kennzeichnung, dass ein Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungsanweisung vorliegt, erfolgt durch das Kürzel Dj (Dosierungsanweisung: ja), ebenfalls am Ende der Verordnungszeile. Die Software in den Praxen wird bereits ab 1. Oktober 2020 darauf eingestellt sein. 

Beispiele, wie Arzneiverordnungen auf dem Rezept ab November 2020 aussehen müssen:
Angabe der Dosierung (hier 1x täglich morgens): VENLAFAXIN 37,5 mg Hartkapseln retardiert N2 >>1-0-0<<
oder wenn eine schriftliche Dosierungsanweisung oder ein Medikationsplan vorliegt: VENLAFAXIN 37,5 mg Hartkapseln retardiert N2 >>Dj<<
bei Betäubungsmitteln, wenn eine schriftliche Dosierungs- anweisung vorliegt: FENTANYL 12µg/h Matrixpfl. 2,89mg/Pfl N1 >>gemäß schriftlicher Anweisung<<

   

Kennzeichnen von Ersatzverordnungen seit 1. Juli 2020 möglich

Wenn eine Ersatzverordnung aufgrund eines Arzneimittel-Rückrufs ausgestellt werden muss, ist durch die Software seit 1. Juli 2020 eine Kennzeichnung des neu ausgestellten Muster 16 mit „Ersatzverordnung gemäß § 31 Absatz 3 Satz 7 SGB V” vorgesehen. Dadurch fällt für den Patienten keine Zuzahlung an und im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung wird die neue Verordnung als Praxisbesonderheit betrachtet. Zusätzlich zu dem Aufdruck erfolgt eine automatische Kennzeichnung über das Statusfeld im Personalienbereich des Patienten.

Die oben genannte Kennzeichnung erfolgt nur bei offiziellen Rückrufen (z.B. Rote Hand Brief zu Emerade-Arzneimittelrückruf) bzw. bei einer von der zuständigen Behörde bekannt gemachten Einschränkung der Verwendbarkeit eines Arzneimittels.

Die Ersatzverordnung wurde zum 16. August 2019 mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) eingeführt, die Verordnungssoftware in den Arztpraxen ermöglicht diese Anwendung seit 1. Juli 2020. Die bisherige händische Kennzeichnung wird dadurch abgelöst.

 

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