Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Apexxnar® ist ab dem 13. Januar 2024 Kassenleistung

25.01.24, 09:05
  • Arzneimittel
Medizinische Beratung

Gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) kann der 20-valente Polysaccharid-Konjugat-Impfstoff (PCV20, Apexxnar®) ab dem 13. Januar 2024 zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet und über Sprechstundenbedarf bezogen werden. Von der Leistungspflicht der Kassen sind folgende Indikationen umfasst:

  • Standardimpfung für Personen ≥ 60 Jahre,
  • Indikationsimpfung für Personen ≥ 18 Jahre mit bestimmtem Risikofaktoren für schwere Pneumokokken-Erkrankungen,
  • Impfung für Personen mit beruflicher Exposition gegenüber Rauch, der bei Metall- oder Schweißarbeiten entsteht.

Die Schutzimpfungsrichtlinie wurde entsprechend aktualisiert.

Hinweise:

Gleichzeitig entfällt die Leistungspflicht der Kassen für die Anwendung 23-valenter Polysaccharid-Impfstoffe (PPSV23) in den oben genannten Indikationen. Für die sequentielle Indikationsimpfung von Kindern und Jugendlichen ab dem vollendeten 2. bis zum 18. Lebensjahr ist der 23-valente Pneumokokken-Polysaccharid-Impfstoff (PPSV23, z.B. Pneumovax®) weiterhin von der STIKO empfohlen und Kassenleistung.

 

Kontakt:

Medizinische Beratung der KVMV, Tel.: 0385.7431 407

Umsetzung der STIKO-Stellungnahmen zur COVID-19- und Pneumokokken-Impfung (G-BA-Beschluss)

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