Am 1. Januar 2023 trat eine neue Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege (AKI-RL) in Kraft, die die Vorgaben für diesen speziellen Leistungsbereich aus der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege herauslöst. Um jedoch Engpässe in der Versorgung der betroffenen Patienten zu vermeiden, darf die außerklinische Intensivpflege, gemäß einer Übergangsregelung, bis einschließlich 30. Oktober 2023 auf dem Formular 12 "Verordnung von häuslicher Krankenpflege" verordnet werden.
AKI für beatmete und trachealkanülierte Versicherte darf nur verordnet werden, wenn zuvor eine Potentialerhebung durchgeführt wurde. Die Durchführung und Abrechnung der Potenzialerhebung sowie die Verordnung der AKI sind genehmigungspflichtige Leistungen.
Für Fragen zur Genehmigungserteilung steht Ihnen im Geschäftsbereich der Qualitätssicherung Jenny Klammer unter Tel.: 0385.7431-210 zur Verfügung.
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