Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma-kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zulasten der GKV entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Entwicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Außerklinische Intensivpflege (AKI)

17.07.25, 15:03
  • Häusliche Krankenpflege
Medizinische Beratung

Die außerklinische Intensivpflege (AKI) ist seit 2023 durch eine eigene Richtlinie geregelt. Damit wurde diese spezielle Leistung aus der Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege herausgelöst.

AKI für beatmete und trachealkanülierte Versicherte darf in der Regel nur verordnet werden, wenn zuvor eine Potentialerhebung durchgeführt wurde. Die zwischenzeitliche Übergangsregelung zur Potenzialerhebung und Ausnahmeregelung für Bestandsfälle endete am 30. Juni 2025. Seit dem 1. Juli 2025 gelten neue Vorgaben:

  • Potenzialerhebung für Neupatienten seit 1. Juli 2025 verpflichtend

Für alle Patienten, die ab dem 1. Juli erstmals außerklinische Intensivpflege (AKI) erhalten, ist vor jeder Verordnung eine Potenzialerhebung zwingend vorgeschrieben. Die Erhebung muss mindestens alle sechs Monate durchgeführt werden und darf zum Zeitpunkt der Verordnung höchstens drei Monate alt sein. Wird bei der Erhebung festgestellt, dass langfristig kein Potenzial auf Entwöhnung oder Dekanülierung besteht, muss eine weitere Erhebung erst nach zwölf Monaten erfolgen. Diese darf dann vor der Verordnung der AKI nicht älter als sechs Monate sein.

Unverändert gilt, wenn über ein Zeit­raum von mindestens zwei Jahren zweimal in Folge festgestellt und dokumentiert wurde, dass keine Aussicht auf eine Verbesserung besteht, weitere Verordnungen auch ohne erneute Potenzialerhebung ausgestellt werden dürfen. 

  • Potenzialerhebung für bestehende Fälle bei Bedarf weiterhin möglich

Bei Patienten, die bereits vor dem 1. Juli 2025 außerklinisch versorgt wurden, ist eine Potenzialerhebung nicht mehr vor jeder AKI-Verordnung verpflichtend, sie ist jedoch weiterhin möglich. Sie ist insbesondere unverzüglich zu veranlassen, wenn sich Hinweise auf ein mögliches Potenzial zur Beatmungsentwöhnung oder Dekanülierung zeigen.

Die Durchführung und Abrechnung der Potenzialerhebung sowie die Verordnung der AKI sind genehmigungspflichtige Leistungen. Für Fragen zur Genehmigungserteilung steht Ihnen im Geschäftsbereich der Qualitätssicherung Jenny Klammer unter Tel.: 0385.7431-210 zur Verfügung.

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