Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Befristete Entlastung bei Lieferengpässen

29.12.22, 12:34
  • Arzneimittel
Medizinische Beratung

Zur Abmilderung der aktuellen Liefer- und Versorgungsengpässe insbesondere bei Fiebersäften für Kinder und einigen Antibiotika haben die AOK-NordOst und der Verband der Ersatzkassen (vdek) für bestimmte Wirkstoffe den Verzicht auf Prüfanträge bis zum 25. Januar 2023 erklärt.

 

Es sollte eine Wirkstoffverordnung ausgestellt werden, um die Versorgung durch die Apotheken vor allem im Notdienst zu erleichtern. Sollten mehrere Präparate notwendig sein, sollte die Wirkstoffverordnung zur Vermeidung von Rücksprachen nur eine Verordnung/Rezeptzeile enthalten.

Wirkstoffverordnungen enthalten u.a. folgende Angaben:

  • Wirkstoff
  • Darreichungsform (Saft)
  • Dosierung pro Tag
  • zeitliche Reichweite (z.B. 7 Tage)

Leider gibt es kein einheitliches Vorgehen aller Krankenkassen. Daher gilt  das oben beschriebene Procedere derzeit für folgende Wirkstoffe und Krankenkassen:

  • Ibuprofen (für Kinder)
  • Paracetamol (für Kinder)   
  • Azithromycin (für Erwachsene)
  • Cefuroxim (für Erwachsene)
  • → AOK-NordOst, vdek
  • → AOK-NordOst, vdek
  • → AOK-NordOst, vdek
  • → AOK-NordOst, vdek

 

Zusätzlich übernimmt der vdek Kinderarzneimittel für Wirkstoffe der Liste versorgungskritischer Wirkstoffe des BfArM.

 

Mitgliedskrankenkassen des vdek:
Techniker Krankenkasse, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk-Handelskrankenkasse, HEK Hanseatische Krankenkasse

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