Stand: 30. Juli 2026
Mit dem Inkrafttreten des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes (1) am heutigen Tag ist eine wesentliche Neuregelung in Kraft getreten, die die Therapie mit Cannabinoiden betrifft. Demzufolge wurden Cannabisblüten aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen und sind ab sofort nicht mehr verordnungsfähig.
Das bezieht sich auch auf laufende und ggf. genehmigte Therapien. Aufgrund der Gesetzesänderung dürfen keine weiteren Verordnungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgestellt werden. Private Verordnungen sind davon unberührt.
Quellen:
(1) Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz), BGBl Teil 1, Nr. 228, herausgegeben am 29. Juli 2026
Ansprechpartnerin: Aranka Kurzrock
Medizinische Beratung, Sekretariat Tel.: 0385.7431 407, E-Mail: med-beratung@kvmv.de
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