Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma-kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zulasten der GKV entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Entwicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Cannabisblüten ab dem 30. Juli 2026 nicht mehr verordnungsfähig

30.07.26, 15:14
  • Arzneimittel
Medizinische Beratung

Stand: 30. Juli 2026

Mit dem Inkrafttreten des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes (1) am heutigen Tag ist eine wesentliche Neuregelung in Kraft getreten, die die Therapie mit Cannabinoiden betrifft. Demzufolge wurden Cannabisblüten aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen und sind ab sofort nicht mehr verordnungsfähig.

Das bezieht sich auch auf laufende und ggf. genehmigte Therapien. Aufgrund der Gesetzesänderung dürfen keine weiteren Verordnungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgestellt werden. Private Verordnungen sind davon unberührt.

 

Quellen:
(1) Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz), BGBl Teil 1, Nr. 228, herausgegeben am 29. Juli 2026

 

Ansprechpartnerin: Aranka Kurzrock
Medizinische Beratung, Sekretariat Tel.: 0385.7431 407, E-Mail: med-beratung@kvmv.de 

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