Stand: 17.11.2025
Seit dem 25. Oktober 2025 gehört die Schutzimpfung gegen Chikungunya zur Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung. Damit wurde eine Empfehlung der STIKO (1) vom 10. Juli 2025 umgesetzt.
Umfasst sind:
Derzeit stehen zwei Impfstoffe für eine einmalige Applikation zur Verfügung.
Vimkunya®:
Bei Vimkunya® handelt es sich um einen ab 12 Jahre zugelassenen rekombinanten Protein-Totimpfstoff. Er ist als Fertigspritze (ohne Kanüle) verfügbar.
Ixchiq®:
Bei Ixchiq® handelt es sich um einen ab 18 Jahre zugelassenen attenuierten Lebendimpfstoff (2) . Er ist als Pulver zur Herstellung einer Injektionslösung verfügbar. Abweichend von der Fachinformation empfiehlt der Gemeinsame Bundesausschuss die Anwendung des attenuierten Lebendimpfstoffes nur bis zum 59. Lebensjahr.
Quellen:
(1) Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut
(2) Abweichend von der Europäischen Zulassung (Produkt-Information vom 06.11.2025), durch die der attenuierte Lebendimpfstoff bereits ab 12 Jahren gegeben werden kann.
Gemeinsamer Bundesausschuss (www.g-ba.de): Schutzimpfungsrichtlinie
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