Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma-kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zulasten der GKV entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Entwicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Chikungunya

18.11.25, 14:27
  • Schutzimpfungen
Medizinische Beratung

Stand: 17.11.2025

Seit dem 25. Oktober 2025 gehört die Schutzimpfung gegen Chikungunya zur Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung. Damit wurde eine Empfehlung der STIKO (1) vom 10. Juli 2025 umgesetzt.

Umfasst sind:

  • die berufliche Indikation für Personen mit Kontakt zu Chikungunya-Erregern in ihrer Tätigkeit und
  • die Reiseindikation für Personen, die sich aus beruflichen oder aus Gründen der Ausbildung in einem Endemiegebiet aufhalten müssen.

Derzeit stehen zwei Impfstoffe für eine einmalige Applikation zur Verfügung.

Vimkunya®:
Bei Vimkunya® handelt es sich um einen ab 12 Jahre zugelassenen rekombinanten Protein-Totimpfstoff. Er ist als Fertigspritze (ohne Kanüle) verfügbar.

Ixchiq®:
Bei Ixchiq® handelt es sich um einen ab 18 Jahre zugelassenen attenuierten Lebendimpfstoff (2) . Er ist als Pulver zur Herstellung einer Injektionslösung verfügbar. Abweichend von der Fachinformation empfiehlt der Gemeinsame Bundesausschuss die Anwendung des attenuierten Lebendimpfstoffes nur bis zum 59. Lebensjahr.

Quellen:
(1) Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut

(2) Abweichend von der Europäischen Zulassung (Produkt-Information vom 06.11.2025), durch die der attenuierte Lebendimpfstoff bereits ab 12 Jahren gegeben werden kann.
Gemeinsamer Bundesausschuss (www.g-ba.de): Schutzimpfungsrichtlinie

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