Mit Wirkung ab 7. Oktober 2014 wurde die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) des G-BA im Wesentlichen wie folgt geändert:
Mit diesen Änderungen soll die Versorgung von Patienten im Rahmen der häuslichen Krankenpflege bei Entlassung aus dem Krankenhaus problemloser organisiert werden können.
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