Am 15. Dezember 2021 traten Änderungen der Schutzimpfungsrichtlinie bezüglich des Nachholens von Impfungen in Kraft. Demnach können die Grundimmunisierungen zum Schutz
Bisher war es nach §11 der Richtlinie möglich, Impfungen zur Vervollständigung des Impfschutzes generell bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nachzuholen.
Quellen:
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