Seit dem 7. Oktober 2020 ist die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit mittels Videosprechstunde möglich. Ein genereller Anspruch der Patienten besteht nicht. Die Entscheidung obliegt dem Arzt unter Berücksichtigung der eingeschränkten Möglichkeiten zur Befunderhebung.
Voraussetzung für die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Video:
Hinweise zur Ausstellung:
Für den Versand der AU-Bescheinigung nach einer Videosprechstunde kann die neue Kostenpauschale 40128 abgerechnet werden, für den Versand der ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Muster 21) gilt die Kostenpauschale 40129.
Lassen Sie sich mit einem Klick alle Verordnungsinformationen anzeigen: