Neben Arzneimitteln können nun auch digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) elektronisch verordnet werden. Praxen haben dabei die Möglichkeit, weiterhin das gewohnte Verordnungsformular für DiGA (Muster 16) zu nutzen oder – sofern ihr Praxisverwaltungssystem entsprechend ausgestattet ist – eine elektronische DiGA-Verordnung auszustellen.
Wird eine DiGA elektronisch verordnet, sollten Patienten ohne eRezept-App einen Patientenausdruck der Verordnung erhalten. Dieser Ausdruck wird benötigt, um die elektronische DiGA-Verordnung bei der Krankenkasse einzureichen und den erforderlichen Freischaltcode zu beantragen.
Ausführliche Informationen zum Ablauf der elektronischen Verordnung von DiGA finden Sie in der Praxisinformation der KBV.
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