Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma-kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zulasten der GKV entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Entwicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Gleiche Verordnungsvoraussetzungen für die Antidementiva Lecanemab und Donanemab

28.08.26, 11:09
  • Arzneimittel
Medizinische Beratung

Stand: 26. August 2026

Die Wirkstoffe Lecanemab (Leqembi®, EISAI) und Donanemab (Kisunla®, LILLY) sind monoklonale IgG-Antikörper, die zur Behandlung von Alzheimer im Frühstadium zugelassen sind.

Am 18. Februar 2026 wurde durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Verordnungsfähigkeit von Lecanemab eingeschränkt. Nun gelten diese Einschränkungen seit dem 21. August 2026 auch für den Wirkstoff Donanemab. (1)

 

Kurz-Überblick:

  Lecanemab Donanemab
EMA-Zulassung 15. April 2025 24. September 2025
Einführung in den deutschen Markt 1. September 2025 2. November 2025
Einschränkung der Verordnung durch den G-BA 18. Februar 2026 21. August 2026

 

Voraussetzungen zur Verordnung seit dem 21. August 2026 für beide Wirkstoffe:

  1. Vorliegen einer klinisch diagnostizierten leichten kognitiven Störung (F06.7) und leichten Alzheimer Demenz (F00.- oder G30.-),
  2. Patienten müssen Apolipoprotein-E-ε4-Nichtträger oder heterozygote Apolipoprotein-E-ε4-Träger sein, gesichert durch eine genetische Untersuchung,
  3. Einleitung und Überwachung der Therapie nur durch Fachärzte für Neurologie, Nervenheilkunde oder Psychiatrie/Psychotherapie, die in der Behandlung von Alzheimer-Erkrankungen erfahren sind,
  4. eine zeitnahe Durchführung von MRT-Diagnostik muss gesichert sein,
  5. Art, Dauer und Ergebnis des Einsatzes der Wirkstoffe sind zu dokumentieren,
  6. Beachtung der Vorgaben der Fachinformationen u.a.
    • Achtung bei Auftreten von ARIA (Amyloid-Related Imaging Abnormality)
    • keine Verordnung bei einer laufenden Therapie mit Antikoagulantien
    • Therapiestopp bei Übergang in eine mittelschwere Alzheimer-Krankheit
    • maximale Behandlungsdauer mit Donanemab 18 Monate

 

Quellen:
(1) Arzneimittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, Anlage III, Punkt 10a

Hinweis: Beachten Sie dazu bitte auch den Beitrag im KV-Journal 6/2026, Seite 8ff.

 

Ansprechpartnerin: Aranka Kurzrock
Medizinische Beratung, Sekretariat Tel.: 0385.7431 407, E-Mail: med-beratung@kvmv.de 

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