Die zum 1. Juli 2024 eingeführte Blankoverordnung für die Häusliche Krankenpflege (HKP) wird aufgrund fehlender Verträge zwischen den Verbänden der Pflegedienste und den gesetzlichen Krankenkassen in MV noch nicht umgesetzt. Ohne die rechtliche Grundlage dieser Verträge können die Pflegedienste keine Blankoverordnungen entgegennehmen. Häufigkeit und Dauer der HKP-Leistungen müssen daher weiterhin ärztlich festgelegt werden.
Da die Vertragsverhandlungen auf Landesebene noch andauern, lässt sich derzeit nicht abschätzen, ab wann die Regelung zur HKP-Blankoverordnungen zur Anwendung kommen wird. Sobald die dazu notwendigen Verträge geschlossen sind, wird darüber informiert.
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