Telemedizinische Leistungen fanden aufgrund einer Änderung der Heilmittel-Richtlinie Eingang in die Versorgung. Dies verbessert den Zugang zur Therapie und vermeidet unnötige Fahrtwege. Infolgedessen war es notwendig, die Details der telemedizinischen Versorgung vertraglich zu regeln. Seit dem 1. April 2022 ist dies für den Bereich Physiotherapie und Ernährungstherapie möglich. Maßnahmen der Ergotherapie können seit dem 1. Oktober 2022 online durchgeführt werden. Für die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie gilt seit 1. September 2022 lediglich eine Übergangsvereinbarung aufgrund eines laufenden Schiedsverfahren.
Grundsätzlich können nicht alle Heilmitteltherapien online angeboten werden und es bestehen Limitationen z.B. hinsichtlich der Menge an Behandlungseinheiten. Die Versicherten müssen zudem über eine ausreichende Medienkompetenz (Kleinkinder) verfügen und psychisch sowie körperlich in der Lage sein (Demenzerkrankung), die Leistung in telemedizinischer Form anzunehmen.
Folgende Hinweise gilt es zu beachten:
Nähere Informationen zu den Besonderheiten der telemedizinischen Leistungen in den unterschiedlichen Heilmittelbereichen finden Sie in den Vereinbarungen zwischen dem Spitzenverband der Krankenkassen und Organisationen der Heilmittelerbringer.
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