Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma-kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zulasten der GKV entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Entwicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Heilmittel als telemedizinische Leistungen

05.12.22, 13:25
  • Heilmittel
Medizinische Beratung

Telemedizinische Leistungen fanden aufgrund einer Änderung der Heilmittel-Richtlinie Eingang in die Versorgung. Dies verbessert den Zugang zur Therapie und vermeidet unnötige Fahrtwege. Infolgedessen war es notwendig, die Details der telemedizinischen Versorgung vertraglich zu regeln. Seit dem  1. April 2022 ist dies für den Bereich Physiotherapie und Ernährungstherapie möglich. Maßnahmen der Ergotherapie können seit dem 1. Oktober 2022 online durchgeführt werden. Für die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie gilt seit 1. September 2022 lediglich eine Übergangsvereinbarung aufgrund eines laufenden Schiedsverfahren.

Grundsätzlich können nicht alle Heilmitteltherapien online angeboten werden und es bestehen Limitationen z.B. hinsichtlich der Menge an Behandlungseinheiten. Die Versicherten müssen zudem über eine ausreichende Medienkompetenz (Kleinkinder) verfügen und psychisch sowie körperlich in der Lage sein (Demenzerkrankung), die Leistung in telemedizinischer Form anzunehmen.

Folgende Hinweise gilt es zu beachten:

  • Die Erbringung von Heilmitteln im Rahmen eines direkten Kontaktes ist -nach wie vor- der etablierte Standard und hat Vorrang vor der Telemedizin, sofern das Therapieziel nicht in gleichem Maße erreicht werden kann.
  • Der behandelnde Arzt kann aus medizinischen Gründen die Behandlung per Video ausschließen. Der Ausschluss wird vom Arzt auf dem Verordnungsformular im Feld „ggf. Therapieziele / weitere med. Befunde und Hinweise“ angegeben.
  • Telemedizinische Leistungen müssen in Echtzeit erbracht werden, aufgezeichnete Videofilme sind nicht zulässig. Der Patient entscheidet gemeinsam mit dem Therapeuten, ob die verordnete Leistung im Einzelfall als telemedizinische Behandlung erbracht werden soll.
  • Die Befunderhebung und regelmäßige Verlaufskontrollen müssen in Präsenz stattfinden.
  • Es ist jederzeit möglich, von der Behandlung per Video zu einer Behandlung im direkten persönlichen Kontakt zu wechseln.

Nähere Informationen zu den Besonderheiten der telemedizinischen Leistungen in den unterschiedlichen Heilmittelbereichen finden Sie in den Vereinbarungen zwischen dem Spitzenverband der Krankenkassen und Organisationen der Heilmittelerbringer.

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