Vertragsärzte dürfen ab 1. Januar 2017 übergangsweise auch eine nicht zertifizierte Software für die Verordnung von Heilmitteln in ihrer Praxis nutzen. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband verständigt. Nähere Informationen zu dieser Übergangsregelung und deren Hintergrund finden Sie in der KBV-Information.
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