Stand: 27. Februar 2026
Seit dem 13. Februar 2026 können Personen mit einem erhöhten Risiko für Gürtelrose ab einem Alter von 18 Jahren eine zweimalige Impfung mit einem adjuvantierten Herpes-Zoster-Totimpfstoff zu Lasten der Kassen erhalten.
Vorher war diese Indikationsimpfung nur für Risikopersonen ab einem Alter von 50 Jahren möglich.
Unverändert bleibt der Anspruch für die Standardimpfung ab einem Alter von 60 Jahren.
Der aktuell einzig verfügbare und zugelassene Impfstoff ist Shingrix®, welcher über den Sprechstundenbedarf bezogen wird. Abgerechnet wird über die Nummern 89129 A (erste Impfung) und B (letzte Impfung).
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