Änderung der Hilfsmittel-Richtlinie seit 29. Oktober 2014 in Kraft
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Juli dieses Jahres festgelegt, wann eine Folgeversorgung mit Hörhilfen einer ärztlichen Verordnung bedarf. Dazu ist die Hilfsmittel-Richtlinie im Abschnitt C Hörhilfen und in einigen anderen Punkten geändert worden.
Kernpunkte der Änderungen:
- die ärztliche Erstverordnung von Hörhilfen bleibt weiterhin Pflicht,
- die Folgeverordnung ist fallabhängig durch die fachärztliche Therapieentscheidung oder einen Hörgeräteakustiker möglich,
- die sprachaudiometrische Testung wurde von der beidohrigen Hörgeräteversorgung in die einohrige Hörgeräteversorgung verlagert,
- bei der einohrigen Hörgeräteversorgung erfolgte eine Anpassung hinsichtlich der Hörergebnisüberprüfung mit dem Freiburger Einsilbertest.
Die Neufassung der Richtlinie ist am 28. Oktober 2014 im Bundesanzeiger veröffentlich worden und am Tag danach in Kraft getreten. Sie kann auf der Internetseite des G-BA abgerufen werden.
Informationsblatt der KBV vom 31.10.2014 (PDF, 227 kB)