Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma-kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zulasten der GKV entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Entwicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Impfungen und Prophylaxe gegen das Respiratorische Synzytial Virus (RSV)

27.09.24, 14:03
  • Schutzimpfungen
Medizinsiche Beratung

Stand: 27. September 2024

Ob eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu einer Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 1). Umfang und Voraussetzungen für diese Leistung können dabei von der ursprünglichen STIKO-Empfehlung abweichen. Erst wenn der Beschluss des G-BA im Bundesanzeiger veröffentlichet wird, tritt die Leistungspflicht für die GKV einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und die Richtlinien (z.B. die Schutzimpfungs-Richtlinie) werden entsprechend angepasst.

Zur Abwehr einer Erkrankung durch das RSV liegen verschieden STIKO-Empfehlungen für die passive und aktive Immunisierung vor, wobei zurzeit nur die Kosten für die Prophylaxe durch die GKV übernommen werden (Tabelle).

Tabelle: passive und aktive RSV-Immunisierung

Schema zur Prophylaxe von RSV-Erkrankungen mit Nirsevimab bei Neugeborenen und Säuglingen in ihrer 1. RSV-Saison

Tabelle: Schema zur Prophylaxe von RSV-Erkrankungen mit Nirsevimab bei Neugeborenen und Säuglingen in ihrer 1. RSV-Saison/ RKI
Quelle: Epidemiologisches Bulletin 26/2024 vom 27. Juni 2024, Seite 3

Referenzen

  1. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): www.g-ba.de
  2. STIKO-Empfehlung - Epidemiologisches Bulletin 32/2024 vom 8. August 2024
  3. STIKO-Empfehlung - Epidemiologisches Bulletin 26/2024 vom 27. Juni 2024
  4. Therapiehinweise - Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Anlage IV.
    ! Die entsprechenden Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Verordnungsweise und die Fachinformationen der Arzneimittel sind zu beachten.
  5. Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
  6. Bundesgesetzblatt BGBl. 2024 I Nr. 278 vom 13.09.2024

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