Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma-kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zulasten der GKV entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Entwicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Impfungen und Prophylaxe gegen das Respiratorische Synzytial Virus (RSV) sind nur in Ausnahmefällen Kassenleistung

05.09.24, 15:03
  • Schutzimpfungen
Medizinsiche Beratung

Stand: 4. September 2024

Ob eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu einer Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 1). Umfang und Voraussetzungen für diese Leistung können dabei von der ursprünglichen STIKO-Empfehlung abweichen. Erst wenn der Beschluss des G-BA im Bundesanzeiger veröffentlichet wird, tritt die Leistungspflicht für die GKV einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und die Richtlinien (z.B. die Schutzimpfungs-Richtlinie) werden entsprechend angepasst.

Zur Abwehr einer Erkrankung durch das RSV liegen verschiedene STIKO-Empfehlungen für die passive und aktive Immunisierung vor, wobei zurzeit nur die Kosten für eine einzige Indikation von der GKV übernommen werden (Tabelle).

 

Empfehlungsrahmen Verordnungsweg Arzneimittel

Standardimpfung 2)

(1-malige Impfung möglichst vor Beginn der RSV-Saison)

→ Personen ≥ 75 Jahre

Privatleistung

kein Anspruch gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie 5)

RSVPräF-Antigene
(Abrysvo®)

RSVPreF3-Antigen
(Arexvy®)

Indikationsimpfung 2)

(1-malige Impfung möglichst vor Beginn der RSV-Saison)

→ Personen ab dem Alter von 60 Jahren :

  • mit schwerer Grunderkrankung oder
  • Bewohnende von Pflege-Einrichtungen

Prophylaxe mit Nirsevimab 3)

(1-malige Impfung)

→ für alle Neugeborenen und Säuglinge vor ihrer 1. RSV-Saison

Privatleistung

ein Entwurf zur Rechtsverordnung liegt vor 6)

Nirsevimab
(Beyfortus®)

Prophylaxe mit Antikörpern 4)

→ Kinder ≤ 24 Monate mit hohem Risiko für schwere Infektionsverläufe (z.B. bei bronchopulmonaler Dysplasie, Herzfehlern, Trisomie 21 oder Frühgeborenen)

Vorordnung auf Name des Patienten

Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach Anlage IV der Arzneimittel-Richtlinie 4)

Nirsevimab
(Beyfortus®)

Palivizumab
(Synagis®)

 

Referenzen

  1. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) -> www.g-ba.de
  2. STIKO-Empfehlung - Epidemiologisches Bulletin 32/2024 vom 8. August 2024
  3. STIKO-Empfehlung - Epidemiologisches Bulletin 26/2024 vom 27. Juni 2024
  4. Therapiehinweise - Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Anlage IV.
    ! Die entsprechenden Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Verordnungsweise und die Fachinformationen der Arzneimittel sind zu beachten.
  5. Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
  6. Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom 19.07.2024

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