Durch die seit 2. Dezember 2015 gültige Änderung der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte) ist das Medizinprodukt Jacutin® Pedicul Fluid zur Behandlung von Kopflausbefall nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähig.
Derzeitig sind in dieser Anlage folgende Medizinprodukte zur physikalischen Behandlung von Kopflausbefall bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gelistet:
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