Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Keine Angaben des Versorgungszeitraums auf Hilfsmittelverordnungen

07.11.16, 13:14
  • Hilfsmittel
Medizinische Beratung

Aus der Richtlinie, in der die sonstigen Leistungserbringer (z.B. Physiotherapeuten, Logopäden) verpflichtet werden oder aus Verträgen der Krankenkassen mit Apothekern kann sich keine Verpflichtung für Vertragsärzte ergeben, Versorgungszeiträume auf Hilfsmittel-Verordnungen zu benennen.

Somit ist der Versorgungszeitraum auf den Verordnungen für Hilfsmittel zum Verbrauch nicht vom Vertragsarzt einzutragen.

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