Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Keuchhusten-Schutzimpfung in der Schwangerschaft

07.09.20, 14:08
  • Schutzimpfungen
Templator1 KVMV

Am 10. Juli 2020 erfolgte die Anpassung der Schutzimpfungsrichtlinie an die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zur Pertussis-Impfung für Schwangere.
Bisher galt für Frauen im gebärfähigen Alter ein Impfabstand von 10 Jahren. Sollte die Impfung nicht vor der Konzeption erfolgt sein, wurde sie bislang bis vier Wochen vor der Geburt des Kindes oder in den ersten Tagen nach der Geburt des Kindes empfohlen.
Jetzt können Frauen unabhängig vom Impfstatus in jeder Schwangerschaft geimpft werden. Empfohlen wird die Impfung zu Beginn des 3. Trimenons (ab der 28. Schwangerschaftswoche) und bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt im 2. Trimenon, unter Beachtung der dafür zugelassenen Impfstoffe. Da kein monovalenter Impfstoff zur Verfügung steht, soll vorzugsweise mit einem TdPa-Impfstoff geimpft werden. Die Impfung mit einem TdPa-IPV-Impfstoff ist bei vorliegender Indikation ebenfalls möglich - eine Auffrischung gegen Poliomyelitis wird ab dem 18. Lebensjahr jedoch nicht empfohlen.
Wurde während der Schwangerschaft keine Impfung durchgeführt, soll in den ersten Tagen nach der Geburt geimpft werden.

Folgende TdPa- bzw. TdPa-IPV-Impfstoffe haben derzeit eine entsprechende Zulassung:
(Stand: 28.07.2020)
Boostrix® (TdPa, ab 3.Trimenon)
Covaxis® (TdPa, ab 2. Trimenon)
Boostrix-Polio® (TdPa-IPV, ab 3.Trimenon)
Repevax® (TdPa-IPV, ab 2. Trimenon)

 

 

 

 

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