Seit dem 19. Januar 2022 ist die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Videosprechstunde bei allen Versicherten möglich. Unterschiede gibt es bei der Dauer. Für Versicherte, die in der Arztpraxis unbekannt sind, ist eine Krankschreibung nur für bis zu drei Kalendertage möglich. Für bekannte Versicherte bleibt es bei bis zu sieben Kalendertagen. Danach ist für eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ein persönlicher Praxisbesuch erforderlich. Ein Anspruch auf Krankschreibung per Videosprechstunde besteht nicht.
Die Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-19-Epidemie bleiben davon unberührt. Bis zum 31. März 2022 können Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage erfolgen.
Weiterführende Informationen:
Lassen Sie sich mit einem Klick alle Verordnungsinformationen anzeigen: