Die Hersteller von Impfstoffen haben sich verpflichtet, ab 9. Oktober 2015 Lieferengpässe von Impfstoffen innerhalb eines neuen Verfahrens beim Paul Ehrlich Institut (PEI) zu melden.
Lieferengpässe werden definiert als eine über zwei Wochen anhaltende Auslieferungsunterbrechung oder einer Erhöhung der Nachfrage, der nicht nachgekommen werden kann. Planbare Umstände wie die Umstellung der Produktion, die zu Lieferengpässen führen können, sollen sechs Monate vor Auftreten gemeldet werden, kurzfristige Ausfälle unverzüglich.
Das PEI verwaltet die Übersicht der gemeldeten Lieferengpässe und informiert darüber in seinem Internetangebot.
Die zweiteilige Übersichtstabelle gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang Präparate betroffen sind. Sind alle Packungsgrößen betroffen, werden die Präparate im oberen Teil der Tabelle alphabetisch aufgelistet. Sollten nur bestimmte Packungsgrößen betroffen sein, so findet man diese im unteren Teil.
Für die Arbeit in der Praxis ist die Spalte "Zusatzinformationen" von großer Bedeutung. Hier werden alternative Impfoptionen oder Handlungsempfehlungen gelistet.
Bei der Angabe der Lieferengpässe handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung der Hersteller, wodurch die Auflistung der Lieferengpässe nicht den Anspruch einer umfassenden Übersicht erfüllt.
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