Medizinische Beratung

Die Medizinische Beratung der KVMV berät Ärzte leitliniengerecht zu medizinischen, pharma- kologischen, wissenschaftlichen und verordnungsrelevanten Themen der ärztlichen Tätigkeit. Im Mittelpunkt steht die Verordnung von Leistungen zu Lasten der GKV entsprechend der gesetz- lichen Regelungen. Die Beratung der Verwaltung und des KV-Vorstandes, Gremienarbeit, Ent- wicklung von Arbeitshilfen und Öffentlichkeitsarbeit sind weitere Schwerpunkte der Abteilung.

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Aktuelle Verordnungsinformation

Neues Reha-Formular (Muster 61): Stationäre Aufnahme für pflegende Angehörige möglich

20.04.20, 09:43
  • Rehabilitation
Templator1 KVMV

Seit dem 1. April 2020 können Ärzte eine stationäre Rehabilitation für pflegende Angehörige* verordnen.

Die Verordnung ist unabhängig davon, ob es auch ambulante Behandlungsmöglichkeiten gibt. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gilt hier nicht.

Das Reha-Formular (Muster 61) wurde dem entsprechend angepasst. Die stationäre Rehabilitation für den pflegenden Angehörigen kann auf dem Muster 61, Teil D,  Abschnitt VI „Zuweisungsempfehlungen“,  angekreuzt werden.

Weiterhin wird auf dem Formular vermerkt, wie der Pflegebedürftige während dieser Zeit betreut werden soll. Die gewünschte Versorgungsform für den Pflegebedürftigen wird auf dem neuen Formular Teil D unter Abschnitt VII „Sonstige Angaben“ angegeben.

Außerdem haben Ärzte die Möglichkeit, unter „Sonstiges“ anzugeben, wenn beispielsweise der Pflegebedürftige für diesen Zeitraum nicht in der gleichen Rehabilitationseinrichtung aufgenommen werden soll. Bei schweren Erschöpfungssyndromen oder depressiven Störungen des pflegenden Angehörigen mag eine räumlich-örtliche Distanzierung für eine positive Reha-Prognose notwendig sein.

Die alten Formulare dürfen bis zum 30. Juni 2020 verwendet werden.

 

*Als pflegende Angehörige gelten Versicherte, die Pflegebedürftige (Pflegegrad 1-5) nicht erwerbsmäßig in deren häuslicher Umgebung pflegen. Dazu zählen Familienmitglieder sowie Verwandte, es können aber beispielsweise auch ehemalige Ehepartner sein.

Weitere Änderungen des Verordnungsmusters sind in der folgenden Übersicht zusammengefasst.

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